Gemeinde macht ihre eigenen Gesetze – Kanton pfeifft Gemeinderat Böztal zurück

Die nachfolgende Mitteilung wurde als Leserbrief in der NFZ, Ausgabe 22.6.2023 veröffentlicht. Am 24. Juni 2023 erlaubte der Autor dem Bözbergblog die Mitteilung auch zu veröffentlichen. Die dabei erwähnte neue Gemeinde besteht aus den früheren Gemeinden BEEH: Bözen Effingen Elfingen Hornussen.

(Beginn Zitat Mitteilung / Leserbrief)

Kanton pfeifft Geinderat Böztal zurück!

Das BVU Aargau fällte ein wegweisendes Urteil zu Gusten der Hauseigentümer in den Ortskernzonen.

Der Gemeinderat hat mehr als einen Monat nach der Baueingabe für eine Aufdach Solaranlage in Effingen, ein Merkblatt betreffend Energieanlagen veröffentlicht. Dieses verlangt in der Dorfkernzone Indach Solaranlagen. Der Gemeinderat stützt sich auf eine Empfehlung des Kantons und bezeichnet es als Gesetz! Wie der Kanton nun auch in seinem Urteil bestätigt, ist es lediglich eine Empfehlung. Der Kanton wertet die Vorgabe des Gemeinderats Böztal als eine Einschränkung in die Grundrechte und gegen das Gebot der Verhältnissmässigkeit.  

Da der Gemeinderat mit diesen generellen pauschalen Auflagen –  Kernzonen nur Indach Anlagen, nur 50 % Prozent Belegung –  weder das Gespräch gesucht, noch die Beurteilung des Einzelfalles vorgenommen hat, wurde dies vom Kanton auch gerügt. Es ist generell immer eine Einzelfallbeurteilung vorzunehmen. Die Abweisung von Gesuchen auf Grund von pauschalen Vorgaben ist nicht zulässig!

Der Kanton hat das Baugesuch in allen Punkten zu 100 % bewilligt. 

Dies ist nun über 1 Monat her, und der Gemeinderat Böztal hat es nicht für notwendig erachtet, dieses nicht haltbare, unzulässige Merkblatt anzupassen. 

Ich empfehle Allen, welche Solarprojekte planen, sich nicht entmutigen zu lassen und sich zu wehren. 

Der Kanton hat für uns entschieden, dies gilt auch für andere Betroffene in Dorfkernzonen. 

Leider haben wir jetzt ein ganzes Jahr verloren.

Heinrich Iberg Effingen

(Ende Zitat Mitteilung/Leserbrief)

Die Redaktion bedankt sich für das Engagement des Autors, diese wertvollen Infos mit den Tipps mit uns zugunsten der Bevölkerung zu teilen.

 

Qualität und Bürgernähe
 
Der Inhalt der Mitteilung wirft doch einige Fragen auf in Sachen Kommunikation, Fachkompetenz und Organisation. Deshalb haben wir uns für passende, zusätzliche Hintergrundinformationen bemüht und dazu bei einer neutralen Wissens- und Fachinstanz (unabhängig der betroffenen Politiker, Behörden, Verwaltung und Personen) kurz nachgefragt:

Frage:

Viele Bürger und Einwohner in Gemeinden fragen sich, wie die Qualität der Gemeindeverwaltung gemessen wird. Was sind die wichtigsten Messlatten?

Antwort:

Die Messung der Qualität einer Gemeindeverwaltung kann auf verschiedene Weisen erfolgen. Hier sind einige wichtige Messlatten, die bei der Bewertung der Qualität einer Gemeindeverwaltung verwendet werden:

1. Effizienz:
Die Effizienz bezieht sich darauf, wie effektiv die Gemeindeverwaltung in der Erfüllung ihrer Aufgaben ist. Eine effiziente Verwaltung zeichnet sich durch schnelle und reibungslose Abläufe aus, bei denen Ressourcen effektiv eingesetzt werden.

2. Transparenz:
Transparenz ist ein entscheidender Aspekt einer guten Gemeindeverwaltung. Es geht darum, wie offen und zugänglich die Verwaltung für
die Bürger ist. Eine transparente Verwaltung informiert die Bürger über Entscheidungen, Politik und Verwaltungsprozesse und ermöglicht es ihnen, an der
Gestaltung der Gemeinde mitzuwirken.

3. Bürgerbeteiligung:
Eine qualitativ hochwertige Gemeindeverwaltung ermutigt und ermöglicht es den Bürgern, sich aktiv an Entscheidungsprozessen zu beteiligen.  Dies kann durch öffentliche Diskussionen, Bürgerforen, Bürgerbefragungen oder die Einrichtung von Bürgerbeiräten erfolgen.

4. Dienstleistungsqualität:
Die Qualität der von der Gemeindeverwaltung angebotenen Dienstleistungen ist ein weiterer wichtiger Faktor. Dazu gehören z.B. die Bereitstellung von Bürgerservices, die Pflege von öffentlichen Einrichtungen, die Entsorgung von Abfällen, die Verkehrssicherheit und die Bereitstellung von Bildungseinrichtungen.

5. Rechenschaftspflicht:
Eine gute Gemeindeverwaltung legt Rechenschaft über ihre Handlungen ab. Das bedeutet, dass sie transparente Finanzberichte erstellt, die Verwendung öffentlicher Gelder offenlegt und sich ethischen Standards und gesetzlichen Vorgaben unterwirft.

6. Bürgernähe:
Eine bürgernahe Verwaltung ist engagiert, hört auf die Anliegen der Bürger, nimmt Beschwerden ernst und bemüht sich um Lösungen. Eine effektive Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltung ist entscheidend für eine gute Qualität der Gemeindeverwaltung.

Diese Messlatten dienen als Anhaltspunkte, um die Qualität einer Gemeindeverwaltung zu bewerten. Je besser eine Verwaltung in diesen Bereichen abschneidet, desto wahrscheinlicher ist es, dass sie die Bedürfnisse und Erwartungen der Bürger erfüllt und zu einer lebenswerten Gemeinschaft beiträgt.

 

Weitere Blogartikel zum Thema:
>>>Verwaltungszusammenführung: Kommunikation
>>> Wieviel Kommunikation braucht die Gemeinde? Kommunikation und Informationsaustausch

Nach der Gemeindefusion doppelte Wasserkosten

Doppelte Wasserkosten

Das haben die Stimmbürger bei der Abstimmung “Wollt ihr fusionieren?” wohl nicht erwartet. An einem Beispiel in der Gemeinde Hornussen zeigt ein realer Kostenvergleich “vorher-nachher” Erstaunliches auf.

 

Kostenvergleich vor (2021) und nach (2022) der “Fusion” der Gemeinde Hornussen (AG).


Resultate der Abstimmung zur Erinnerung

An der Urnenabstimmung 2019 stimmten alle Gemeinden der “Fusion” zu.
Bözen; Stimmbeteiligung 55% (236 Ja / 83 Nein)
Effingen: Stimmbeteiligung 66.7% (167 Ja / 112 Nein)
Elfingen: Stimmbeteiligung 57% (90 Ja/40 Nein)
Hornussen: Stimmbeteiligung 45.1% (186 Ja / 99 Nein)

Wie sieht es in den anderen 3 Gemeinden aus?
Das genannte Beispiel eines Bloglesers bezieht sich nur auf Hornussen. Wie es in den anderen Gemeinden aussieht, wäre auch interessant zu wissen. Wer hat ein Beispiel aus den übrigen Gemeinden? Die Redaktion würde diese dann hier ergänzend  einfügen 😉


Hintergrundinformationen
Übersicht über die Gemeindefusionen in der Schweiz:  >>> ansehen bei Wikipedia

>>> weitere Blogartikel zum Thema anzeigen

Bözen in Flammen – letzte Adventsfenster der Gemeinde

Was schon in der Jungsteinzeit besiedelt wurde, zur Römerzeit einen Gutshof hatte und erstmals 1284 in Dokumenten als “Boze” erwähnt wurde, endet nun als selbständige Gemeinde mit über 800 Einwohnern am 31. Dezember 2021.

Adventsfeuer

Den Abendspaziergängern fiel oberhalb des Dorfes ein leuchtendes Feuer auf, das eine Aufwärmpause ermöglichte. Als “Adventsfenster” boten die veranstaltenden Familien ausser dem wärmenden Feuer den Bözener Besuchern auch Grilladen und Wein an.

Adventsfenster

Von hier aus hat man einen schönen Ausblick westwärts Richtung Vogesen und kann den Sonnenuntergang geniessen. Dazu steht sogar etwas weiter oben eine einladende Holzbank am Strassenrand. Geheim- / Insidertipp: Man trifft dort oftmals auf interessante Personen, häufig in Begleitung von Pferden und Hunden…  😉

 

Weitere Blogartikel, passend zum Thema:

>>> Adventsfenster
>>> Übersicht und Weitsicht   
>>> Aus Aprilscherz wurde ernst  
>>> Anmeldung Interessengemeinschaft (IG) Einwohnerforum 2022

 

 

 

Neues Bänkli am Fricktaler Höhenweg Aussichtspunkt Gansingen

Was Initiative, Kreativität, Zusammenarbeit und eine kleine Dosis Durchhaltewillen ermöglicht: Ein neuer “Kraft- und Ruheort” mit grossartiger Aussicht.

Aussichtspunkt und Kraftort am Fricktaler Höhenweg in Gansingen, am Laubberg.


Hightech im Alltag

Hoher Komfort, Sauberkeit und Langlebigkeit bietet die geniale Konstruktion mit Klappmechanismus. Möchten sich die Wanderer setzen, so erfahren sie vor dem Abklappen der Sitzfläche die ganze Geschichte vom Bänkli mit zusätzlichen Informationen zur Umgebung:

Das Bänkli aus der Sicht von der gegenüberliegenden Talseite aus, im Zentrum der Markierung:

Markiert: Neues Hightech Bänkli am Fricktaler Höhenweg.
Markiert: Neues Hightech Bänkli am Fricktaler Höhenweg.

Weitere Blogbeiträge zum Thema:

>>> Kraftpunkt Natur pur
>>> Übersicht und Weitsicht gewinnen: Ausflug zum Aussichtsturm Cheisacher

BöztalForum gestartet – Informationen für Einwohner

Am ersten Januar 2022 startet die neue Gemeinde Böztal, die aus den Ortsteilen Hornussen, Elfingen, Effingen und Bözen bestehen wird.

Alle Einwohner freuen sich schon jetzt auf die damit verbundene Steuersenkung!

Wappen der Gemeinde Böztal
Das neue Gemeindewappen darf hier gemäss Robert Schmid und Ursula Pfister nicht mehr abgebildet werden. Die Redaktion hat es geschwärzt.

 

Auf den Seiten der neuen Rubrik “BöztalForum” (im Hauptmenüe) möchte der Bözbergblog den Bedürfnissen und Wünschen ab dem 9. September 2021 nachkommen und

a) vorhandene und durch Anfragen beschaffte Informationen sammeln und öffentlich machen.

b) frühere und bereits wieder gelöschte, offizielle Informationen beschaffen und wieder zugänglich machen.

c) offene Fragen, aber auch Input sammeln.

d) mit der Gründung der IG Einwohnerforum Böztal einen Beitrag zur Zusammenführung der Gemeinden Bözen, Elfingen, Effingen und Hornussen mit der Förderung des “Wir – Gefühls” unterstützen.

>>> mehr Informationen zur IG Einwohnerforum Böztal auf dieser Seite

Eine Absicht – zwei Wege

Die Absicht, eine Veranstaltung zu organisieren, kann unterschiedlich umgesetzt werden. Dabei ist Information und Kommunikation auch für die Bevölkerung, speziell die betroffenen Anrainer, bedeutungsvoll. Zwei aktuelle Beispiele aus dem Alltag zeigen unterschiedliche Wege auf.

Der überregionale Openair – Anlass

Klare Fakten und Orientierung für jedermann vor und zum Anlass geben Vertrauen und schaffen ein gutes, entspanntes Image bei der Bevölkerung – und zieht vielleicht so noch zusätztliche Besucher an:

Nebst dem professionellen Eindruck wird eine Person als Anlaufstelle bekanntgegeben. Spezielle Freude macht die Einladung, vor dem Anlass selbst einen Augenschein zu nehmen und Kontakte zum Veranstalter zu knüpfen. Die Einladung zu den Grillwürsten ist da das absolute Pünktchen auf dem I 😉

Eine runde, erfreuliche Sache und eine gute Gelegenheit auch für ältere Semester, einen persönlichen Einblick zu erlangen und Kontakte zur jüngeren Generation zu knüpfen. Der Eindruck: sehr persönlich, ansprechend und informativ gestaltet. Zum Nachahmen empfohlen…

Von einem früheren Anlass haben wir im Bözbergblog so berichtet:
>>> zum Artikel

 

Der Sportwettkampf mit Festbetrieb in der Gemeinde

Da ist einzig im Mitteilungsblatt der Gemeinde vor dem Anlass “Intergalaktische Bobbycar Meisterschaft 2021” in Bözen die sehr trockene, kurze Mitteilung der Gemeinde zu lesen: 

“Die H…strasse wird von … bis … für den Sportanlass gesperrt. Wir bitten um Verständnis.”

Ohne weitere Informationen, auch nicht für die stark Betroffenen aus dem Quartier. Der Aufbau der Bühne etc. findet dann während der Vorwoche abends sehr lärmintensiv statt, ebenso der Abbau nach dem Anlass. Während der Veranstaltung wird mit Hochleistungslautsprechern stundenlang in gefühlter Überlautstärke der Wettkampf kommentiert. Dazwischen gibts auch Drohnenflugbetrieb.

Der Festbetrieb erzeugt “Sound” höchster Qualität und Stärke, der mit dem Händy in grösserem Abstand gut “mitgeschnitten” werden kann. Abendfüllend bis 01.30 Uhr. Auffällig: Auf dem Strassenbelag werden Logos und Startmarkierungen aufgemalt – die dann übers ganze Jahr erhalten bleiben. Auch ein Weg, aber einer, der nicht gerade gutes Image, Verständnis und Toleranz fördert. Erstaunlich, dass da die Gemeindeverwaltung als Bewilligungsbehörde im Sinne der Rücksichtnahme keine oder ganz wenig steuernde Einflussnahme aufbringt (die rechtlichen Aspekte sind in diesem Bericht kein Thema). Es entsteht der Eindruck von “…so, jetzt kommen wir und zeigen Euch, wer hier das Sagen hat…”. Eine Einstellungssache. Es würde sich eigentlich gut leben lassen mit diesen Umtrieben inkl. Lärmbelastung, wenn man das Gefühl hätte “mit dabei zu sein” oder als Betroffener ernst genommen zu werden.

Eine etwas rücksichtsvollere Einstellung bietet Grundlage für den Einbezug der Betroffenen, analog unserem vorherigen Beispiel. So eine kleine Einladung, als Zuschauer teilzunehmen und beim “Anwohnerapéro” anzustossen, würde dem Aufbau des “WIR-Gefühls” dienen und die Trägerschaft des Anlasses erweitern.

Nächstes Jahr…

… wird sich eventuell eine positive Veränderung zeigen. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Lassen wir uns überraschen. Haben Sie dazu auch noch eine gute Idee? Wir geben sie gerne an die Veranstalter weiter.

Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren – jetzt neu auch bei Gemeindezusammenschlüssen?

Macht ein aktuelles, neues Beispiel Schule, öffnen sich für viele Schweizer Gemeinden bei Gemeindezusammenschlüssen die Geldschleusen. So funktioniert’s.

25. Juni 2021 (und spätere updates) Wenn sich durch Verwaltungserweiterung vier Gemeinden unter einem neuen Wappen und einem neuen Gemeindenamen zusammenschliessen, fördert das der Kanton mit einem Betrag von über 6.5 M Fr., Beraterkosten und anderen Beiträgen. Es gilt, die Anzahl der kleinen Gemeinden zu reduzieren. Die Mehrheit der Stimmberechtigten wollen dies, weil die Steuern künftig sinken, jede Gemeinde einen sechsstelligen Betrag Kosten spart, sich die Rekrutierung von Behördenmitgliedern anzahlmässig reduziert und die Verwaltung einfacher und professioneller werden soll. Also ein Win – Win Geschäft. Vorbereitet durch Analysen, Expertisen, Arbeitsgruppen. Ein mehrjähriger Prozess mit offiziellem Start der neuen Gemeinde am 1.1.2022.

Die gute, kreative Idee
Da gelingt es einer der Gemeinden (späterer Ortsteil der neuen Gemeinde), ihre Elektra vorher zu  einem sehr hohen Preis an das kantonale Elektrizitätswerk zu verkaufen, wobei ein stattlicher Gewinn entsteht. Es soll so eine Stiftung mit 3.3 M Fr. Kapital gegründet werden, von der die Bevölkerung des späteren Ortsteils profitieren kann. Konkret: 3.3 M Fr. werden der neuen Gemeinde entzogen, und eine neue Organisation mit Stiftungsräten entsteht.

Die Gemeinden und der Finanzausgleich
Ist diese Geldauslagerung für den Finanzausgleich relevant? Was denken da die “Finanzspender”? “Da geht’s ihnen mal etwas besser, und schon zweigen sie Geld ab, und wir zahlen weiter…”. Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren – jetzt neu auch in den Gemeinden?

Zusammenschluss
Zusammenschluss

Die glücklosen anderen 3 Gemeinden
Ob diese davon wussten oder gar zustimmten, ist aufgrund der sehr zurückhaltenden Informationstätigkeit nicht bekannt. Erfahrungsgemäss fühlen sich aber Bevölkerungsteile nicht gerade glücklich, wenn sie erleben, dass die Spielregeln während des Spieles geändert werden und ihnen dadurch Nachteile entstehen. Oder werden sie jetzt auch kreativ und finden etwas, das sie auch noch schnell verkaufen können? Ev. ein Wasserreservoir? Da gerade jetzt die entscheidende Gemeindeversammlung stattfindet, ist zu erwarten, dass in der nächsten Woche wohl spannende Diskussionen bei der Bevölkerung und in den Medien starten werden.

Fragen tauchen auf
Ist das nicht „Entzug“ von Vermögenswerten, welche eigentlich dem „Gemeindehaushalt“gehören? Auf welchen rechtlichen Abklärungen und Entscheiden basiert der Vorgang? Werden da nicht Gesetze, Verordnungen, Reglemente und anderes missachtet oder verletzt? Wurde das alles vom Kanton und von dessen verantwortlichen Stellen abgesegnet? Gerne Antworten und Informationen dazu als Kommentar schreiben.

Bemerkung, updates
Aufgrund der Aktualität des Themas werden wir hier den Beitrag später noch ergänzen und up-daten.

Weitere Informationen:
>>> Link zum Zusammenschlussvertrag der Gemeinden BEEH Bözen, Elfingen, Effingen, Hornussen
>>> Blogartikel Fusionsabstimmung zur Gemeinde Böztal
>>> Blogartikel Gemeindefusionen – immer aktueller
>>> Die 7 häufigsten Fehler bei Gemeindefusionen (pdf)
>>> Die 6 grössten Irrtümer der Standortförderung (pdf)
>>> Blogartikel Gemeindefinanzen Quelle Finanzausgleich

Dieser Beitrag wird nach Bedarf aktualisiert

 

UPDATE und Nachtrag vom 16. August 2021

Aufgrund der Aktualität und Beachtung des Artikels hat die Redaktion beim Rechtsdienst des Departementes Volkswirtschaft und Inneres (DVI) Kanton Aargau nachgefragt und kann nun folgende Antworten vom 12.8.2021 mitteilen:

Fragen: Ist das nicht „Entzug“ von Vermögenswerten, welche dem „Gemeindehaushalt“ gehören? Werden durch den Vorgang nicht Gesetze, Verordnungen, Reglemente uns anderes
missachtet oder verletzt?
Antwort: Die Einwohnergemeinden können Stiftungen oder andere privatrechtliche Körperschaften errichten und diese mit öffentlichen Geldern alimentieren. Dadurch werden weder kantonales Recht verletzt noch öffentliche Vermögenswerte unrechtmässig entzogen.

Fragen: Ist der Abfluss für den Finanzausgleich relevant, was wäre die Auswirkung? Wird damit nicht der Finanzausgleich ausgenutzt?
Antwort: Für die Berechnung des Finanzausgleiches sind die Steuererträge, die Anzahl Schülerinnen und Schüler, die Anzahl Sozialhilfeempfangende, sowie die Siedlungs- und Gesamtfläche relevant. Keine dieser Grössen wird durch eine Veräusserung des EW und der Gründung einer Stiftung tangiert. Diese Schritte haben somit keinen Einfluss auf die Höhe der Finanzausgleichszahlungen.

Fragen: Hat der Kanton diesen Vorgang vorgängig geprüft, abgesegnet und bewilligt? Hatte der Kanton Kenntnis zum Zeitpunkt der Gemeindeversammlungen vom Gewinnabzug und von der Stiftungsgründung, Stiftungsurkunde und dem Stiftungsrat? Welche Massnahmen sind in dieser Sache Ihrerseits vorgesehen?
Antwort: Das Geschäft unterliegt keiner Bewilligungspflicht durch den Kanton. Insofern haben wir dieses nicht abgesegnet. Auch eine Kenntnisnahme durch den Kanton ist in diesem Fall nicht vorgesehen. Ob im Rahmen der Beschwerdeverfahren etwas vorzukehren ist, muss an dieser Stelle offenbleiben.

Einige weitere Fragen können wegen den hängigen Beschwerden jetzt noch nicht beantwortet werden. Die Radaktion beabsichtigt danach ein weiteres Update zu machen.

Die Bargeldversorgung mit Bankomaten nimmt in den Gemeinden ab

Nicht nur Bankfilialen, sondern auch Bankomaten werden zugunsten der Zentralisierung und wegen Kostenersparnis abgebaut. Sollen die Gemeinden mit Steuergeldern die Bankomaten übernehmen und weiterbetreiben?

Bargeldversorgung
Bargeldversorgung, Bankomaten.

Die Schweizer lieben Bargeld

Gemäss der Schweizer Nationalbank (SNB) gab es 2017 in der Schweiz 7’000 Bankomaten. Damit werden 30 Milliarden Schweizer Franken abgehoben, was einem durchschnittlchen Betrag von etwa 230 Fr. pro Bezug entspricht. Interessantes Detail: Der erste Geldautomat wurde am 1.11.1967 in Zürich eröffnet. Das war Hightech damals – mit einer Lochkarte konnten 200 Fr. abgehoben werden.

Alternativen dazu

Immer mehr Personen und Firmen wenden sich der Anwendung von bargeldlosen Zahlungssystemen zu. Trend: Der Handel wird immer stärker zum Bargeldversorger. So kann mittlerweile bei einigen Ladengeschäften beim Einkauf an der Kasse zusätzlich Bargeld bezogen werden.

Will eine Gemeinde oder auch ein Quartier “ihren” lieben Bankomaten erhalten, ist das durchaus möglich. Spezialisierte Firmen bieten diese Dienstleistung an. Allerdings eine teure Sache. Nebst dem Anschaffungspreis fallen hohe Kosten für bauliche und sicherheitliche Einrichtungen an. Nebst Strom- und Unterhaltskosten fallen hohe technische Betreuungs- und Servicekosten an.

Vorteile sind u.a. auch Wirkungen im Marketingbereich für die Örtlichkeit. So werden oft die Kosten eines Geldautomaten beispielsweise auf mehrere Nutzniesser verteilt.

Soll eine Gemeinde solche Kosten tragen?

Das ist sicher nur in den seltensten Fällen sinnvoll. Die Entscheidungsfindung setzt eine professionelle Analyse und Planung voraus, um einen Standortentscheid fällen zu können. Was ist im Entwicklungskonzept der Gemeinde vorgesehen? Macht das Gewerbe oder einzelne Firmen, Vereine und Personen mit und übernehmen sie einen Kostenanteil? Rechtfertigt der Nutzen den Aufwand (schliesslich muss sich dann ja auch jemand darum kümmern)?

Fazit

Das Thema ist eine gute Gelegenheit, Perspektiven des Standortmarketings, der Standortförderung und Standortentwicklung einzubringen beziehungsweise zu aktualisieren. In dem daraus entstehenden Prozess werden sich plötzlich neue Lösungsmöglichkeiten entwickeln… wetten, dass?

Weiterführende Informationen:

>>> Googlesuche Bankomat Gemeinden Abbau

>>> Kompetenz Netzwerk Standortförderung

Wird Jurapark mit Windpark erweitert?

Die Windpark Burg AG will im Gebiet Burg der Gemeinden Oberhof AG (Jurapark) und Kienberg SO fünf Windenergieanlagen mit über 11 MW erstellen. Eine Anlage soll auf Aargauer Boden zu stehen kommen, vier Windenergieanlagen auf Solothurner Boden.

 

Die öffentliche Auflage dauert für alle publizierten Verfahren vom 26. April 2021 bis zum 25. Mai 2021. Die Unterlagen, welche die Gemeinde Oberhof betreffen, können während der Dauer auf der Gemeindewebsite eingesehen werden.
>>> Hier ein Link zu allen Dokumenten

Schwierigkeit Höhenprofilierung
Für die Darstellung der Nabenhöhe und die Gesamthöhe der Windanlagen werden im Mai Drohnen eingesetzt.
>>> Hier Link zum Konzept Drohnenflug der öffentlichen Auflage
Hightech im Naturpark! 😉

Regionalplanung Fricktal Regio setzt sich für die Windkraftanlagen ein
Der Planungsverband Fricktal Regio akzeptierte die geplante Windkraftanlage Burg bei Oberhof bereits vor Jahren angesichts der vom Bundesrat beschlossenen Energiewende.
>>> Zeitungsbericht 
Mit seinen 36 Mitgliedsgemeinden ist im Aargau „Fricktal Regio“ der grösste Planungsverband. Gemäss der Homepage soll er “die Anliegen der Gemeinden optimal erfüllen”. Zu den Aufgaben gehört das Standortmarketing Fricktal.

Ausblick
Die Planung- und Bewilligungsverfahren dauern seit über 10 Jahren. Inzwischen haben sich viele Faktoren zum Projekt geändert. Die “Windräder-Euphorie” hat sich ziemlich gelegt und die Bedeutung des Erhaltes der Natur und der Landschaft steigt…
Im Kanton Aargau handelt es sich um drei separate Bewilligungsprozesse. Bei jedem dieser Prozesse besteht die Möglichkeit, ein Rechtsmittel zu ergreifen. Die Rechtsmittelwege sind jedoch unterschiedlich.

Setzen sich die von der Bevölkerung beauftragten und bezahlten Institutionen wie Raumplanung und Jurapark nicht wehement für den Erhalt der Natur- und Landschaft ein, werden wohl auf politischen Druck (Bern, Kanton, EW und EU) bald grossflächig Windparks in die Naturlandschaft und den Jurapark einziehen.

Mehr Info
>>> Energiewirtschaft, Aargau (AEW, haben gerade Elektra Bözen gekauft)
>>> Die Wahrheit über Windkraft (Youtube Film)
>>> Sind Windkraftanlagen gefährlich? (Infraschall etc)

Was ist Ihre Meinung?

 

Timelaps von Google Earth – So verändert sich unsere Landschaft im Zeitraffer

Die Veränderungen unserer Umwelt und Landschaft im Laufe der Zeit anzusehen, ermöglicht neu Google Earth. Hier ein Beispiel eines Gemeindeteils in der Region Bözberg-West.

Die Aufnahmen liefert der Googlesatellit aus den Jahren 2009, 2012, 2013, 2014, 2017 und 2019. Frühere Aufnahmen gibt es nicht, auch keine neueren (Stand: 2021). Da das Timelaps – Tool noch eher für globalere Sujets ausgelegt ist, haben wir das obenstehende, lokale Beispiel “händisch” erstellt.

>> Beispiele und Info zu Timelaps Zeitraffer Bildfolge

 >>> Artikel im Blog zum Thema Entwicklung Lebensraum

Wie die Kommunikationskultur von der Einstellung abhängt

Ein Beispiel aus der Praxis zeigt Zusammenhänge, Ursache und Wirkung auf und regt zum Nachdenken an.

Angenommen, Sie sind in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung die ganze Zeit zu Hause, ohne laute Musik, schalldämpfende Kopfhörer, sind nicht im Keller… und könnten so jederzeit die Türklingel hören. Dann finden Sie im Briefkasten den folgenden Zettel (Auszug, Daten anonymisiert durch den Schreibenden):

Mittteilungszettel

Was ist die Botschaft, was denken Sie als Empfänger?
Ich war doch immer da, es hat niemand geläutet oder geklopft an der Türe. Ich war doch nicht abwesend (auch nicht geistig… :-).
Die Funktionskontrolle der Klingel zeigt: funktioniert, so laut wie immer. Da es neben der Klingeltaste eine weitere für das Aussenlicht hat: Wurde vielleicht die falsche Taste gedrückt? Wer weiss, ist auch schon vorgekommen… könnte ja sein.

Abklären, nachfragen
Über die angegebene Handy – Nummer entsteht Kontakt und es ergeben sich diese Informationen:
Der Mitarbeiter wollte zur eigenen Sicherheit nicht in das Haus eintreten um den Zähler selber abzulesen, da ja eine Pandemie herrscht. Deshalb wurde nicht geklingelt und dafür der Zettel hinterlegt.

Die Unterstellung
Die Unterstellung, man sei abwesend und deshalb habe die Dienstleistung nicht erbracht werden können, ist falsch und einfach gesagt mindestens respektlos. Es stellen sich folgende Fragen: Warum kann nicht ein passender Mitteilungszettel erstellt werden? Wieso kann man über die offensichtliche Problematik nicht offen informieren? Wird da überhaupt organisiert oder werden die Mitarbeitenden einfach ins kalte Wasser geschubst nach dem Motto “Schaut mal selber…”?

Wo liegt das Problem?
Möglicherweise an zwei Orten: Bei der Organisation und Führung sowie bei der Information an Mitarbeiter und Kunden. Zudem ist der ganze Prozess der Übermittlung von solchen Daten generell ein Kosten- und Technikfaktor. Schlussendlich ist die “Einstellung” (Unternehmens- und Kommunikationskultur) des Betriebes gegenüber seinen Mitarbeitern und seinen Kunden massgebend! Da besteht sichtlich Handlungsbedarf…

Einsichtiger Mitarbeiter und toleranter Kunde klären die Situation gemeinsam
Am Telefon wird abgemacht, den Zählerstand unter Einsatz modernster Technik (:-)) umgehend per SMS an die Handynummer zu übermitteln… was geschah und mit einem “Danke” bestätigt wurde!

Der Schreibende hofft, mit diesem Beitrag in diesem Medium Feedback aus dem Alltag, Sichtweise Kunde, zu geben und einen Verbesserungsprozess anzuschieben, der allen hilft und Vorteile bringt. Er steht für Rückfragen gerne zur Verfügung, Anfragen via Redaktion.

Sicherheit: Wie ein wenig Farbe Leben retten kann

Prävention im Strassenverkehr: Gefährliche Stellen erkennen, Lösung suchen und Massnahmen umsetzen. Und die müssen gar nicht teuer sein. Wie das funktioniert, zeigt dieses Beispiel in der Region Bözberg-West.

Der Abzweiger vor Bözen Richtung Bauernhöfe (Bilder) ist in seiner Gestaltung für alle Verkehrsteilnehmenden anspruchsvoll. Speziell verstärkt noch nach Belagsreparaturen entstand eine schwierige Verkehrssituation mit Gefahrenpotenzial. Wie Benutzer der Abzweigung berichteten, kam es sogar zu mehreren Fastkollisionen zwischen Bikern und dem Autoverkehr. Vor einigen Jahren wurde die Gemeinde auf das Gefahrenpotential hingewiesen und ein Vorschlag für eine Umgestaltung (Abzweigerspur) gemacht.

Die Lösung
Nachdem im Herbst die Situation mit Fotos und Infos der Regionalpolizei mitgeteilt wurde, nahm sie sich dem Problem an und erwirkte eine massgebliche Verbesserung durch Otimierung der Markierungen. Die Materialkosten sind gering – die Wirkung ist gross. Aber eben: man muss es tun…

Ein grosses Dankeschön für das umgehende, zielorientierte Handeln der Regionalpolizei und den ausführenden “Malern”. Es entstehen so jetzt viel weniger kritische Situationen.