Beginn Hauptnavigation
Ende Hauptnavigation
Seit November 2008 sind
die Standortregionen bekannt, die sich nach Ansicht der Nagra aufgrund ihrer
Geologie für den Bau von Tiefenlagern für radioaktive Abfälle eignen. Diese
Regionen werden im laufenden Auswahlverfahren in drei mehrjährigen Etappen
eingehend geprüft und sukzessive eingeengt, so dass in rund 10 Jahren
definitive Standortentscheide erfolgen können.
Neben der Überprüfung
der technischen und nuklearen Sicherheit, ist auch die raumplanerische
Beurteilung der potenziellen Standorte Teil des Auswahlverfahrens und liefert
eine von mehreren Entscheidungsgrundlagen für die Standortwahl. Ziel der
raumplanerischen Beurteilung ist es, die ökologischen, wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Auswirkungen eines Tiefenlagers auf eine Region zu
ermitteln. Die Beurteilung soll für alle potenziellen Standorte nach
einheitlichen Kriterien erfolgen und so einen möglichst objektiven Vergleich
der Standorte ermöglichen.
Die raumplanerische
Beurteilung und der darauf basierende Vergleich der Standorte werden in Etappe
2 des Auswahlverfahrens, also voraussichtlich ab 2011 durchgeführt. Eine Arbeitsgruppe
unter Federführung des Bundesamts für Raumentwicklung ARE hat dazu im
vergangenen Jahr eine Methodik erarbeitet, die im September 2008 in einem
Zwischenbericht publiziert wurde (siehe Link). Zentraler Bestandteil dieser
raumplanerischen Beurteilungsmethodik ist ein Ziel- und Indikatorensystem, das
sich an den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (Umwelt, Wirtschaft und
Gesellschaft) orientiert und die Auswirkungen eines Tiefenlagers anhand von
Punkten und qualitativen Aussagen bewertet:
Umwelt: z.B. beanspruchte Fläche, Grundwasserschutz,
Beeinträchtigung von Flora und Fauna, Verwendung des Ausbruchmaterials,
Luftbelastung, Lärmbelastung, Umweltbelastungen durch Transporte, etc.
Wirtschaft: z.B. Kosten der Anlage, Einkommens- und
Beschäftigungseffekte in der Region, Veränderung der Rahmenbedingungen für
Tourismus, Landwirtschaft und Wirtschaftsbranchen, Veränderungen der
öffentlichen Finanzen der Gemeinden in der Region, etc.
Gesellschaft: z.B. Veränderungen der Bevölkerungsstruktur, Identität
und Kultur, Beeinträchtigung der Wohnqualität und der vorgesehenen
Siedlungsentwicklung, Veränderungen des Ortsbilds und der Naherholungsräume,
etc.
Methodik
wird an fiktivem Tiefenlagerprojekt getestet
Im Auftrag der
Arbeitsgruppe Raumplanung, der neben den Bundesbehörden auch die seit November
2008 bekannten potenziellen Standortkantone angehören, soll der Entwurf dieser
Beurteilungsmethodik nun konsolidiert und verfeinert werden. Wichtigstes
Instrument dafür ist eine Studie, mit der ihre Anwendbarkeit in der Praxis
getestet werden soll.
Diese Studie wird
zwischen Mai und Oktober 2009 durchgeführt und zwar anhand eines fiktiven
Tiefenlagerprojekts in einem Gebiet, das nicht
in einer potenziellen Standortregion liegt. Die in der Studienregion liegenden
Gemeinden sind also von den tatsächlichen potenziellen Standortgebieten und
damit von einem künftigen Tiefenlager nicht
betroffen.
Die Studienregion umfasst
die folgenden Gemeinden (siehe auch Karte im Anhang):
·
Kanton Aargau (17 Gemeinden): Eiken,
Münchwilen, Sisseln (Bezirk Laufenburg), Hellikon, Kaiseraugst, Magden, Möhlin,
Mumpf, Obermumpf, Olsberg, Rheinfelden, Schupfart, Stein, Wallbach,
Wegenstetten, Zeiningen, Zuzgen (Bezirk Rheinfelden)
·
Kanton Basel-Landschaft (29 Gemeinden):
Arisdorf, Bubendorf, Füllinsdorf, Giebenach, Hersberg, Lausen, Liestal,
Ramlinsburg, Seltisberg (Bezirk Liestal), Böckten, Buus, Diepflingen,
Gelterkinden, Hemmiken, Itingen, Maisprach, Nusshof, Ormalingen, Rickenbach
(BL), Rothenfluh, Sissach, Tecknau, Tenniken, Thürnen, Wintersingen, Wittinsburg,
Zunzgen (Bezirk Sissach), Hölstein, Lampenberg (Bezirk Waldenburg)
·
Um die Praxistauglichkeit der
Beurteilungsmethodik auch für die in Deutschland verfügbaren Daten zu prüfen,
umfasst die Studienregion auch drei deutsche Gemeinden: Bad Säckingen,
Rickenbach und Wehr.
Für die Studie werden
konkrete Daten aus Nutzungsplänen, Richtplänen, Sachplänen, regionale
Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsdaten sowie Daten über nationale Schutzgebiete
erhoben. Da diese Daten von den Kantonen und der deutschen Seite geliefert
werden, ist eine Mitarbeit der Gemeinden nicht notwendig. Auch für die
Bevölkerung in der Studienregion werden die Untersuchungen, die zum grössten
Teil an den Schreibtischen der Raumplanungsexpertinnen und -experten und nicht
im Gelände stattfinden werden, keine Auswirkungen haben.
Die Vertreterinnen und
Vertreter der Gemeindebehörden der Studienregion sowie eine deutsche Delegation
vom Planungsverband Hochrhein-Bodensee wurden am 13. Mai 2009 anlässlich einer
Informationsveranstaltung in Sissach von den Bundesbehörden und dem zuständigen
Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft detailliert über die Studie
informiert.
Aufgrund der Ergebnisse
der Studie wird die raumplanerische Beurteilungsmethodik verbessert und
bereinigt. Die raumplanerische Beurteilungsmethodik wird voraussichtlich im
Jahr 2011 mit dem Bundesratsentscheid zur Festlegung der geologisch geeigneten
Standortgebiete im Sachplan geologische Tiefenlager verabschiedet. Danach
beginnt Etappe 2 des Auswahlverfahrens, in der die Methodik zusammen mit den
Standortkantonen und dem benachbarten Ausland für die raumplanerische
Beurteilung und den Vergleich der im Sachplan festgesetzten Standorte zur
Anwendung kommen wird.
Bundesamt
für Energie BFE: Michael Aebersold, Leiter Sektion Entsorgung radioaktive
Abfälle, BFE, 031 322 56 31
Bundesamt für Raumentwicklung ARE: Michel Matthey, Leiter Arbeitsgruppe
Raumplanung, ARE, 079 507 21 67
Kanton Basel-Landschaft: Martin Huber, Amtsleiter a.i, Amt für Raumplanung,
Bau- und Umweltschutzdirektion BL, 061 552 59 37
Kanton Aargau: Leonhard Zwiauer, Departement Bau, Verkehr und Umwelt AG, 062
835 33 03
Bundesamt
für Energie
Internet: http://www.bfe.admin.ch
Bundesamt
für Raumentwicklung
Internet: http://www.are.admin.ch
Raumplanung
im Sachplan geologische Tiefenlager
Entwurf
der raumplanerischen Beurteilungsmethodik, Zwischenbericht vom September 2008
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Kontakt | Rechtliches