Bundesrat startet Etappe 3 Sachplan geologisches Tiefenlager und genehmigt Entsorgungsprogramm

Der Bundesrat schliesst Etappe 2 startet Etappe 3 des Sachplan geologisches Tiefenlager, startet Etappe 3 und genehmigt Entsorgungsprogramm.

Nachfolgend beide heutigen Medienmitteilungen des Bundesrates zu Ihrer direkten Information. Am Schluss der Seite befinden sich Angaben zur Informationsveranstaltung in Laufenburg (CH).


Standortsuche für geologische Tiefenlager: Bundesrat startet dritte Etappe mit Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost

Die zweite Etappe der Standortsuche für geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle ist abgeschlossen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21. November 2018 entschieden, dass die drei Standortgebiete Jura Ost (Kanton Aargau), Nördlich Lägern (Kantone Aargau und Zürich) und Zürich Nordost (Kantone Thurgau und Zürich) in der nun folgenden dritten Etappe weiter untersucht werden sollen.

Oberstes Gebot der Standortsuche für geologische Tiefenlager ist die Sicherheit. Von zentraler Bedeutung sind zudem das schrittweise Vorgehen, die Partizipation der Betroffenen und die Transparenz. Das Verfahren und die Kriterien, nach denen Standorte für geologische Tiefenlager für alle Kategorien von radioaktiven Abfällen (schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA) sowie hochaktive Abfälle (HAA)) festgelegt werden, sind im Sachplan geologische Tiefenlager festgehalten. Das Standortauswahlverfahren umfasst drei Etappen (siehe Kasten).

Etappe 2

Ziel von Etappe 2, die Ende 2011 startete, war einerseits die Einengung der Standortgebiete auf mindestens zwei pro Lagertyp (SMA-Lager bzw. HAA-Lager), andererseits die Festlegung von Standortarealen für die Oberflächenanlagen.
Dazu wurden die sechs Standortgebiete aus Etappe 1 – Jura Ost, Jura-Südfuss, Nördlich Lägern, Südranden, Wellenberg und Zürich Nordost – sicherheitstechnisch vertieft untersucht, miteinander verglichen und schliesslich die Einengung auf die Standortgebiete Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost vorgeschlagen. Weiter bezeichnete die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra), basierend auf den Stellungnahmen der Regionalkonferenzen, mindestens ein Oberflächenareal pro Standortregion. Die Vorschläge der Nagra wurden durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI), die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS), das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) überprüft. Die Standortkantone und die Standortregionen haben zum Einengungsvorschlag der Nagra ebenfalls Stellung genommen.

Zu sämtlichen relevanten Berichten und Unterlagen von Etappe 2 wurde eine Vernehmlassung durchgeführt (22. November 2017 bis 9. März 2018). Es gingen rund 1550 Einzel- und Sammelstellungnahmen ein. Davon stammten 431 aus der Schweiz, 1120 aus Deutschland und drei aus Österreich. Im Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zu Etappe 2 werden die Stellungnahmen zusammengefasst und die Argumente gewürdigt.

Auf der Grundlage der Vorschläge der Nagra, den Überprüfungen der Bundesbehörden sowie der Vernehmlassung hat der Bundesrat gestern folgendes entschieden:
– In Etappe 3 des Standortauswahlverfahrens werden für SMA sowie für HAA die geologischen Standortgebiete Jura Ost, Nördlich Lägern, Zürich Nordost vertieft untersucht.
– Die Standortgebiete Jura-Südfuss, Südranden und Wellenberg bleiben Reserveoptionen.
– Die Nagra muss die Vor- und Nachteile eines Kombilagers für SMA und HAA im gleichen Standortgebiet im Vergleich zu Lagern in separaten Standortgebieten prüfen und darlegen.
– Als Standortareale für eine Oberflächenanlage festgelegt (für SMA-, HAA- und Kombi-Lager) werden: JO-3+ (Jura Ost, Gemeinde Villigen), NL-2 und NL-6 (Nördlich Lägern, Gemeinden Weiach bzw. Stadel) sowie ZNO-6b (Zürich Nordost, Gemeinden Marthalen und Rheinau).
– In Etappe 3 schlägt die Nagra Areale für Nebenzugangsanlagen vor. Die Lage der Standortareale, die Verteilung der Bau- und Betriebsaktivitäten zwischen den einzelnen Arealen eines Standortgebiets und die Ausgestaltung der Oberflächeninfrastrukturen sollen so optimiert werden, dass sie die Bedürfnisse der Standortregion berücksichtigen und die Ziele der Raumplanung und des Umweltschutzes bestmöglich erreicht werden können. Dabei kann die Nagra in Zusammenarbeit mit den Regionalkonferenzen auch die Platzierung der Verpackungsanlagen ausserhalb der Standortregion prüfen.

Standortwahl in Etappe 3
Basierend auf den Resultaten der erdwissenschaftlichen Untersuchungen und dem sicherheitstechnischen Vergleich der drei verbleibenden Standortgebiete, wird die Nagra im Verlauf von Etappe 3 bekannt geben, für welchen Standort oder welche Standorte sie Rahmenbewilligungsgesuche ausarbeiten will. Der Vergleich der Standortgebiete muss gemäss den im Sachplan festgelegten sicherheitstechnischen Kriterien und den durch das ENSI präzisierten Anforderungen vorgenommen werden. Der Beteiligung der Betroffenen kommt auch in Etappe 3 ein hoher Stellenwert zu. Die räumliche Ausgestaltung der Standortregionen sowie die Aufgaben und Zusammensetzung der Regionalkonferenzen sind im «Konzept regionale Partizipation in Etappe 3» beschrieben.

Entsorgung der radioaktiven Abfälle in der Schweiz
Das Kernenergiegesetz schreibt vor, dass die in der Schweiz anfallenden radioaktiven Abfälle grundsätzlich in der Schweiz und in geologischen Tiefenlagern entsorgt werden müssen. Der vom Bundesrat 2008 genehmigte Konzeptteil zum Sachplan geologische Tiefenlager regelt die Standortsuche. Sie verläuft in drei Etappen. In Etappe 1, die von 2008 bis 2011 dauerte, wurden die geologischen Standortgebiete Jura Ost, Jura-Südfuss, Nördlich Lägern, Südranden, Wellenberg und Zürich Nordost für die geologische Tiefenlagerung durch den Bundesrat als geeignet bezeichnet. In Etappe 2 (2011 bis 2018) untersuchte die Nagra die sechs Standortgebiete. Die Regionalkonferenzen brachten sich mit Stellungnahmen ein, die Standortareale für die Oberflächenanlagen wurden bezeichnet und es wurde eine soziökonomisch-ökologische Wirkungsstudie (SÖW) durchgeführt. In Etappe 3 werden die verbliebenen Standorte vertieft untersucht und miteinander verglichen. Gestützt darauf wird die Nagra Rahmenbewilligungsgesuche für Tiefenlager einreichen. Dies wird voraussichtlich gegen Ende 2024 erfolgen. Nach Prüfung durch die zuständigen Bundesstellen und einer Vernehmlassung kann der Bundesrat die entsprechenden Rahmenbewilligungen erteilen und die Standorte für geologische Tiefenlager festlegen. Er unterbreitet die Rahmenbewilligungsentscheide der Bundesversammlung zur Genehmigung. Der Beschluss über die Genehmigung einer Rahmenbewilligung, mit dem im Zeitraum um 2030 gerechnet wird, untersteht dem fakultativen Referendum. Nach der Rahmenbewilligung werden im Standortgebiet erdwissenschaftliche Untersuchungen unter Tage durchgeführt (Errichtung eines «Felslabors»). Mit Experimenten werden wichtige Erkenntnisse für den Bau des Lagers gewonnen. Danach kann ein Baubewilligungsgesuch und später ein Betriebsbewilligungsgesuch eingereicht werden. Ausgehend von der heutigen Planung wird ein SMA-Lager ab 2050 und ein Lager für HAA-Abfälle ab 2060 in Betrieb gehen können.


Bundesrat genehmigt Entsorgungsprogramm 2016

Der Bundesrat hat am 21. November 2018 das von der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) Ende 2016 eingereichte Entsorgungsprogramm 2016 genehmigt und eine entsprechende Verfügung erlassen. Gleichzeitig hat der Bundesrat den «Bericht über das Entsorgungsprogramm 2016 der Entsorgungspflichtigen» zuhanden der Bundesversammlung verabschiedet.

Das Entsorgungsprogramm 2016 wurde nach der Einreichung (siehe Medienmitteilung vom 20.12.2016) von den zuständigen Behörden überprüft. Die Resultate der Überprüfung durch das Bundesamt für Energie (BFE), das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) und die Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) wurden im Mai 2018 publiziert (siehe Medienmitteilung vom 24.05.2018).

Das ENSI und das BFE stellten fest, dass die Nagra mit dem Einreichen des Entsorgungsprogramms 2016 den gesetzlichen Auftrag der Entsorgungspflichtigen erfüllt hat. Die vom Bundesrat im Jahr 2013 gemachten Auflagen zum Entsorgungsprogramm 2016 (siehe Medienmitteilung vom 28.08.2013) wurden grösstenteils umgesetzt. Die KNS bestätigte die formale Vollständigkeit des Entsorgungsprogramms und dass das ENSI das Entsorgungsprogramm detailliert überprüft hat.

BFE, ENSI und KNS empfehlen dem Bundesrat in ihren Stellungnahmen jeweils Auflagen im Hinblick auf künftig einzureichende Entsorgungsprogramme. Diese Auflagen hat der Bundesrat in seiner Verfügung (siehe Beilage) festgelegt. Sie sind ebenfalls im «Bericht über das Entsorgungsprogramm 2016 der Entsorgungspflichtigen» aufgelistet (siehe Beilage). Mit diesem Bericht kommt der Bundesrat seinem im Kernenergiegesetz festgelegten Auftrag (Artikel 32 Absatz 5) nach, der Bundesversammlung regelmässig Bericht über das Entsorgungsprogramm zu erstatten.

Das Entsorgungsprogramm
Das Kernenergiegesetz verlangt von den Entsorgungspflichtigen ein Entsorgungsprogramm. Dieses muss alle fünf Jahre aktualisiert werden. Das Entsorgungsprogramm zeigt die notwendigen Arbeiten für den Bau, Betrieb bis zum Verschluss der Tiefenlager auf. Es bietet einen Überblick, wie die Entsorgung der radioaktiven Abfälle und die sichere Tiefenlagerung erfolgen sollen. Das Entsorgungsprogramm nimmt keine Entscheide vorweg, die im Rahmen der laufenden Standortsuche gemäss Sachplan geologische Tiefenlager oder in den späteren Bewilligungsverfahren getroffen werden.

Das Entsorgungsprogramm liefert unter anderem Angaben zu Herkunft, Art und Menge der in der Schweiz zu entsorgenden radioaktiven Abfälle. Es zeigt wieviel Kapazität für die Zwischenlagerung benötigt wird und wie die geologischen Tiefenlager realisiert werden. Das Entsorgungsprogramm wird von den zuständigen Bundesstellen geprüft. Es muss durch den Bundesrat genehmigt werden, der allfällige Auflagen verfügen kann. Der Bundesrat erstattet dem Parlament regelmässig Bericht über das Programm. Zusammen mit dem Entsorgungsprogramm 2016 hat die Nagra einen Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsplan (RD&D-Plan) als Referenzbericht eingereicht. Darin werden Zweck, Umfang, Art und zeitliche Abfolge der zukünftigen Forschungsaktivitäten sowie der Umgang mit offenen Fragen dokumentiert.

Link: www.bfe.admin.ch/entsorgungsprogramm


Informationsveranstaltung in Laufenburg (CH) für Jura-Ost (Bözberg):
Wie geht es weiter im Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager?

Programm vom Montag 28. Januar 2019, von 19.00 bis 21.30 Uhr

Wie ist der Bundesrat zu diesem Ergebnis gekommen? Welches sind die nächsten Schritte im Hinblick auf die Standortwahl für geologische Tiefenlager? Das Bundesamt für Energie BFE informiert an der Veranstaltung in Laufenburg (CH) über das weitere Vorgehen im Auswahlverfahren und bietet zusammen mit weiteren Beteiligten Hintergrundinformationen an. Kommen Sie vorbei und informieren Sie sich aus erster Hand!

>>> Flyer Ausschreibung (pdf, 834 KB)

Schützt neuentdecktes Bakterium die Umwelt vor Atommüllstrahlung?

Schützt neuentdecktes Bakterium die Umwelt vor Atommüllstrahlung?

Russischen Wissenschaftlern und Forschern ist es gelungen, einen  Mikroorganismus zu isolieren, der die Umwelt vor flüssigem, radioaktivem Abfall beschützen soll.

So berichtet Lisa Stella in ihrem Artikel am 23. Oktober 2018 im “Blick am Abend” (https://www.blickamabend.ch/very-best-of/neutralisierendes-bakterium-wurde-die-loesung-gegen-radioaktiven-muell-gefunden-id9006212.html).

Es wird Immer wieder in den Medien berichtet, dass die Entsorgung radioaktiver Abfälle mit Hilfe von strahlenresistenten Bakterien «gelöst» werden könne. Der Bözbergblog hat recherchiert und Fakten zusammengetragen.

Grundsätzliche Erkenntnis
Weder Hitze, Kälte, chemische ode biologische Prozesse können die Radioaktivität vermindern oder verändern.

Wirkung nur bei flüssigen, radioaktiven Abfällen
Bei der «Entsorgung» flüssiger Abfälle (wie es Russland teilweise macht) können Bakterien helfen, chemisch in ungünstiger und mobiler Form vorliegende Abfallstoffe in chemisch stabil gebundene Stoffe (Salze) umzuwandeln. Somit können Bakterien tatsächlich helfen, die Radioaktivität «chemisch stabiler» zu binden (bessere Konditionierung, Handhabung).

Der grosse Haken aber bleibt
Auch wenn die durch Bakterien produzierten Uransalze einfacher zu binden sind, so bleibt doch die «Giftigkeit der radioaktiven Stoffe nach Ingestion” (also die Aufnahme von Giften über Nahrungsmittel oder das Trinkwasser) unbegrenzt erhalten. Der radioaktive Abfall ist damit auch nach dem chemischen Umbau durch Mikroben weiterhin eine Gefahr, sofern falsch damit umgegangen wird.

Somit bleibt die Herausforderung erhalten, für eine sichere Lagerung der radioaktiven Abfälle aus Forschung, Medizin und Kernenergie zu sorgen.

Weiterer Blogartikel zum Thema Atommüll
>>> Atommüll versenken und vergessen
>>> Atommüll dem Wasser im Rhein beimischen und entsorgen

Transmutation von Atommüll

Gibt es Alternativen zur unterirdischen Atommülllagerung? Könnte man nicht die langlebigen radioaktiven Stoffe zu harmloseren umwandeln lassen? Ja schon, aber…

Ein neues Verfahren namens Transmutation kann langlebiger Atommüll durch Bestrahlung in Substanzen mit viel kürzerer Halbwertszeit verwandelt.

So müsste weniger Atommüll in geologischen Endlager verbracht werden. Die Transmutation funktioniert im kleinen Massstab bereits im Labor.

Ob und wie diese Technologie weiter entwickelt wird, ist sehr ungewiss. Wie immer, zählt nicht nur die Vernunft bei solchen Entscheidungen, sondern mehrheitlich wirtschaftliche und politische Interessen.

Lesen Sie mehr im Artikel des Deutschlandfunks:
https://www.deutschlandfunk.de/ueber-transmutation-die-verharmlosung-des-atommuells.740.de.html?dram:article_id=418338

Geschichte verstehen – Zukunft sehen

Geschichte verstehen – Zukunft sehen:

Reise durch Tiefe und Zeit

Zukunft sehen
Interaktive Reise durch Tiefe und Zeit, Homepage nagra.

Was ist unter unseren Füssen? Entdecken Sie den Untergrund der Nordschweiz bis in eine Tiefe von 5000 Metern.
>>> interaktive Zeit- und Tiefenreise

 

Erosion und die geologische Langzeitentwicklung

Wie verändert die Erosion unsere Erde? Anschauliche, eindrückliche Informationen:
>>> im Themenheft Nr. 10 «Erosion» der nagra / Dezember 2017

 

Neues Erklärvideo der nagra: Fakten auf den Punkt gebracht

Erfahren Sie in drei Minuten auch mehr zur Herkunft radioaktiver Abfälle und wie lange diese in Tiefenlagern eingeschlossen werden müssen.

 

Quelle: Homepage nagra Informationsblatt Juni 2018

Weitere Artikel zum Thema:
>>> Tiefenlager Standort Aarau-Nordost
>>> Auswirkungen

Sachplan Tiefenlager – Stand aus Sicht ENSI

Sachplan geologisches Tiefenlager – Stand aus Sicht des ENSI
(Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat)

Aktuelle Informationen zum Stand des Sachplanes geologisches Tiefenlager aus der Sicht des ENSI gab Dr. Hans Wanner, Direktor ENSI, anlässlich der Generalversammlung des Vereines forumvera am 16. Juni 2018 in Zürich.

Frau Nationalrätin Dr. Kathy Riklin, forumvera
Die Präsidentin des forumvera, Frau Nationalrätin Dr. Kathy Riklin.

Hier einige Impressionen:

Die Folien des gesamten, informativen Vortrages können hier angeschaut werden:
>>> Link zu Folien Homepage forumvera

Informationen aus dem Vortrag und der anschliessenden Diskussion

Richtwert zur Erosion: Die Erosion beträgt etwa 1 km pro 1 Million Jahre. Das ganze Sachplanverfahren geologisches Tiefenlager ist weltweit eine einzigartige Erfolgsgeschichte. Es besteht grosser Informationsbedarf der Bevölkerung.

Zum Thema Führung und Verantwortung:

Eine Frage, die oft in verschiedensten Diskussionen der interessierten Bevölkerung auftaucht, richtete ein Teilnehmer an Dr. Wanner als Person, die von Amtes wegen den Überblick hat: “Wer hat den ‘Lead’ im ganzen Projekt Sachplan?” Die Antwort: “Das BFE (Bundesamt für Energie) ist federführend.”

Weitere Informationen zum Thema in diesen Artikeln:

>>> Infoveranstaltungen und Neues
>>> Das Monitoring soll die Wirkung aufzeigen
>>> Bericht zu den Auswirkungen auf Mensch und Umwelt

Für weitere Artikel: nutzen Sie das Suchfeld

Informations – Veranstaltungen zur Vernehmlassung

Informations – Veranstaltungen zur Vernehmlassung Ettappe 2 des Schweizer  Sachplanes Geologischer Tiefenlager

Ab Januar finden  4  Informations – Veranstaltungen für Informationen aus erster Hand von Bund bis Nagra statt.

Der erste Anlass findet in Hohentengen am Hochrhein (Bundesrepublik Deutschland) mit zusätzlichen Inhalten statt:

1. Informationsveranstaltung Vernehmlassung Etappe 2 in Hohentengen-Hochrhein.

Die 2. Veranstaltung findet danach in Brugg / Kanton Aargau statt. Sehr zu empfehlen, um Informationen direkt aus erster Hand zu erhalten und Fragen stellen zu können.
Die dort gezeigten Folien werden wir nach der Veranstaltung hier in diesem Artikel zugänglich machen.
(Nachtrag: 20. Januar 2018:)
>>> 2018-01-11_Folien_zur_Infoveranstaltung_in_Brugg

2. Informationsveranstaltung Vernehmlassung Etappe 2 in Brugg / AG.

Weitere Veranstaltungen finden anschliessend in all den anderen betroffenen Gebieten statt. Auskunft dazu und Programme sind auf der Homepage vom BFE publiziert.

Eine Übersicht zur Vernehmlassung vom Bundesamt für Energie BFE gibt es in diesem Flyer:
>>> Flyer ansehen oder herunterladen

 

Ausblick ins 2018 – was gibts Neues?
Zusammengetragen für unsere Blogleser


Im Focus Entsorgung des BFE, Ausgabe 12/November 2017, gibt Stefan Jordi, Leiter Regionale Partizipation beim Bundesamt für Energie (BFE), folgende Informationen:

  • Verbesserungen sehen wir beim vermehrten Einbezug der Bevölkerung und vor allem von jungen Menschen. Wahrscheinlich ist, dass es zu personellen Änderungen in den Regionalkonferenzen kommen wird.
  • Einerseits werden die Regionalkonferenzen durch neue Mitglieder ergänzt, andererseits ist vorgesehen, dass die Regionalkonferenzen Gefässe bilden oder Anlässe organisieren, um weitere Bevölkerungskreise einzubeziehen. Wir nennen dies “Partizipationsforen”. Dabei können einzelne Themen vertieft untersucht oder spezifische Interessen abgeholt werden.
  • Kurz: Wer sich in das Sachplanverfahren einbringen will, soll aus unserer Sicht auch geeignete Möglichkeiten dazu erhalten.

(Zitat aus Interview)

Im Bulletin 2/2017 des forumvera gibt Frau Monika Stauffer, Leiterin Entsorgung radioaktive Abfälle BFE, im Interview folgende Informationen:

  • Mein Hauptziel ist es, das Standortauswahlverfahren für geologische Tiefenlager mit Umsicht und Weitsicht voranzutreiben.
  • Ein wichtiger Stakeholder ist Deutschland. Wir haben potenzielle Standortgebiete in grenznahen Regionen und damit auch Betroffene in  Deutschland.
  • Die Kantone haben eine wichtige Funktion, denn die Raumplanung liegt in der Verantwortung der Kantone.
  • Der AdK Ausschuss der Kantone mit Expertengruppe hat die Aufgabe, die
    Zusammenarbeit zwischen den Regierungsvertretern der Standortkantone sowie der betroffenen Nachbarkantone und Nachbarstaaten sicherzustellen.
  • Die Zusammenarbeit und der Einbezug der Betroffenen sind Merkmale und Ziele des ganzen Standortverfahrens.
  • Ein Anliegen von uns ist es auch, die betroffene Bevölkerung noch besser einzubinden, indem wir für weitere Zielgruppen massgeschneiderte Anlässe durchführen – z.B. für Jugendliche und für Gemeindevertretende. Ihre Meinungen und Anliegen sollen dann wiederum in die Arbeit der Regionalkonferenzen einfliessen.
  • Zudem sollen Regionalkonferenzen in Vereine übergeführt werden, damit Klarheit über deren Rechtspersönlichkeit herrscht.
  • Fachgruppe Oberflächenanlagen: Die Wahl der Delegation für Abgeltungsverhandlungen wird durch Vertretende von Gemeinden der Standortregion vorgenommen.
  • Etappe 3: Hier wird es effektiv um die Festlegung von Standorten und die Erteilung von Rahmenbewilligungen gehen. Das wird ca. 11 Jahre dauern.

… und hier zur Übersicht eine klärende, informative Grafik der Beteiligten:


Quelle: Grafik von der Homepage der Nagra
>>> Website nagra, Quelle sachlicher Informationen aller Art zum Thema

Monitoring soll Auswirkungen der Standortsuche für geologische Tiefenlager aufzeigen

Monitoring soll Auswirkungen der Standortsuche für geologische Tiefenlager aufzeigen

Das Monitoringkonzept des Bundesamtes für Energie BFE

Das Wichtigste auf einer Seite
Mit dem Monitoring sollen Auswirkungen der Standortsuche für geologische Tiefenlager und später des Tiefenlagers selbst erhoben werden. Damit soll eine Grundlage geschaffen werden, um negativen Entwicklungen entgegenzuwirken und Chancen für positive Entwicklungen zu nutzen. Das Monitoring soll ein Instrument sein, das regionale Entwicklungen systematisch erfasst und damit die Diskussionen versachlicht.
Das Monitoring zeigt relevante Ereignisse im Zusammenhang mit Planung und Bau des Tiefenlagers, die Behandlung in den Medien sowie wirtschaftliche und gesellschaftliche («sozio-ökonomische») Wirkungen, wobei später die Themen Umwelt und Sicherheit/Gesundheit er-gänzt werden. Das Monitoring kann aber die Ursachen für Wirkungen i.d.R. nicht aufzeigen: Hierzu können allenfalls die sog. «vertieften Untersuchungen» (VU) einen Beitrag leisten.
Die Untersuchungsräume entsprechen grundsätzlich den Standortregionen von Etappe 3, wobei zweckmässige Erweiterungen dieser Perimeter für einzelne Indikatoren noch festzulegen sind.
Das vorgeschlagene Monitoring deckt drei Ebenen ab, für die im Bericht konkrete Vorschläge gemacht werden:

  1. Die erste Ebene des Monitorings umfasst eine systematische Zusammenstellung der Tätigkeiten und Ereignisse im Prozess, das heisst
    – der Aktivitäten durch die Standortsuche und Planung/Bau/Betrieb des Tiefenlagers,
    – der Aktivitäten der Regionalkonferenzen und weiterer relevanter Akteure
    – der regionalen Massnahmen, die z. B. zur Vermeidung negativer oder Stärkung positiver Wirkungen des Tiefenlagers ergriffen werden.
  2. Die zweite Ebene umfasst das Medienmonitoring und baut auf bereits laufenden Auswer-tungen auf.
  3. Die dritte Ebene betrifft die Wirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft. Hierzu wird nach mehrmaligen Diskussionen mit Regionen, Landkreisen und Kantonen ein Indikatoren-system vorschlagen (vgl. Abbildung 4-3, Seite 26). Es umfasst zahlreiche Indikatoren zu den Themen Lebensqualität (inkl. Image, Konflikte), Bevölkerung, Wohnraum, Arbeits-plätze, Wertschöpfung und öffentliche Finanzen. Einige Indikatoren können vom Bundes-amt für Statistik bezogen werden, andere erfordern eigene Erhebungen. Dazu gehört eine Bevölkerungsbefragung, die einen wesentlichen Teil der Fragen der Gesellschaftsstudie aufnimmt. Damit soll im Rahmen des Monitorings der Kern der Gesellschaftsstudie wiederholt bzw. übernommen werden.

Das Konzept muss in einigen Aspekten und bei einigen Indikatoren noch konkretisiert werden. Es wird vorgeschlagen, das Monitoring ungefähr 2018 zu beginnen (am besten koordiniert mit der noch nicht festgelegten zweiten Welle der Gesellschaftsstudie) und periodisch zu wiederholen.

Quelle BFE, Zitat
>>> Zur Seite, wo das Monitoringkonzept heruntergeladen werden kann

 

Kommentar und Informationen zu Monotoring

Was ist Monitoring?
Messung, Beobachtung oder Überwachung eines Vorgangs oder Prozesses durch geeignete Beobachtungssysteme.

Was ist der Zweck?
Gewinnung von Daten und Wissen, erkennen von Abweichungen des Planes, überprüfen der Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen und um Korrekturen / Verbesserungen einzuleiten.

Ein wichtiger Teil des Regelkreises
planen – entscheiden – umsetzen – kontrollieren/monitoren – verbessern

Bedeutung
In der Realwirtschaft ist das Monotoring fester Bestandteil und wichtigster Teil jeglicher Aktivitäten: (Über)Lebenswichtig und populär. In Verwaltungen trifft häufig das Gegenteil zu.

Monitoring, Kontrolle, Controling im Prozess Sachplan geologisches Tiefenlager
– Das Monotoring startet “ev.” und mit mindestens 10 jähriger Verzögerung.
– Aufträge zur Umsetzung Bund-Kanton-Verwaltung-Ausführende werden mit “Leistungsaufträgen” vergeben. Enthalten diese die notwendigen Monitoring, Kontrolle – Angaben, die für die bezahlte Wirkung sorgen? Wird die Wirkung, das Resultat überhaupt messbar definiert und überprüft? Darüber sind keine Angaben erhältlich.
– In den Kommunikationselementen des Prozesses berichten und monieren Führungspersonen, dass die Beteiligung und das Interesse der Bevölkerung gering sei / abnehme. Dies ist Monitoring! Und was sind die Ursachen dafür, was muss man künftig anders oder besser machen?
– Wer regelmässig alles verfolgte, Mitteilungen gelesen hat und Veranstaltungen besuchte, konnte diese Beobachtungen und Erfahrungen machen:

  • fast immer die gleichen Teilnehmenden.
  • mind. 2/3 der Teilnehmenden sind eingebundene Funktionäre.
  • In der Realwirtschaft übliche Massnahmen zur Aktivierung und Akquisition der Zielgruppe fehlten mehrheitlich.
  • Beispiel: Bekanntmachung Anlässe mit Hinweistafeln, Einbezug und Aktivierung der Kommunikationsmöglichkeiten des Kantones und der Gemeinden etc.
  • Die Motivation und der Wille “Bevölkerung einbeziehen” wurde fast ausschliesslich bei Nichtfunktionären beobachtet.
  • Politische und andere Interessen lenkten von der “Sache” ab.
  • Die Chancen des im positiven Sinne einzigartigen Prozesses für die Bevölkerung und die Demokratie werden viel zu wenig erkannt.
  • Konkrete, positive Vorschläge, Anfragen und Feedbacks werden werden nur zu einem sehr geringen Anteil der verantwortlichen Stellen und Personen ernst genommen oder beantwortet. Ähnlich fällt auch das Verhalten der Medien auf.
  • Die “Gegner” des Prozesses oder von sachlicher Diskussion und Problemlösung zu Gunsten aller Beteiligten und Betroffenen erhalten mehr Gewicht und Zuwendung als “Befürworter”.

>>> Artikel Gegner Infoanlass
>>> Info auf dem Bözberg

Konstruktiver Vorschlag
In der nächsten Ettappe diesen Erkenntnissen Rechnung tragen und Veränderungen und Korrekturen vornehmen. (Alle, inklusive Verwaltungen).

Deshalb: Sich an der Vernehmlassung bis zum 9. März 2018 beteiligen und Feedback geben.

>>> Artikel: Sich beteiligen an der Vernehmlassung

(Nachtrag Link zum Artikel)

Auswirkungen geologischer Tiefenlager auf Mensch und Umwelt

Bericht zu den Auswirkungen geologischer Tiefenlager

Er beschreibt die voraussichtlichen kurz- und langfristigen Auswirkungen eines geologischen Tiefenlagers auf die in Etappe 3 für die weitere Untersuchung vorgesehenen Standorte.

Auswirkungen geologischer Tiefenlager auf Mensch und Umwelt . Bericht.

>>> zum Bericht Bundesamt für Energie BFE

  • Im Bereich der radioaktiven Strahlung kann von keinen bzw. vernachlässigbaren Auswirkungen ausgegangen werden.
  • Voraussichtlich erhebliche Auswirkungen sind in den Umweltbereichen Gewässer, Boden/Fruchtfolgeflächen, Wald, Landschaft und Flora/Fauna zu erwarten, wobei nicht bei allen Standortarealen alle Umweltbereiche betroffen sind. Den meisten dieser Auswirkungen kann aber mit entsprechenden Schutz- und/oder Ersatzmassnahmen begegnet werden.
  • Auswirkungen auf Gebiete in Deutschland sind gemäss heutigem Kenntnisstand fast keine zu erwarten, ausgenommen sind eine mögliche Beeinflussung einer (nicht genutzten) Thermalquelle sowie die Sichtbarkeit der Oberflächenanlage eines möglichen Standortareals.

Quelle: Zitat aus Newsletter Tiefenlager Bundesamt für Energie BFE 21-12-17

Weitere Blogartikel zu diesem  Thema:
>>> Heute forschen für sichere Tiefenlager von morgen
>>> Tiefenlager Aarau Nordost
>>> Namensänderung Aarau Nordost im Sachplan geologisches Tiefenlager

Mitmachen: Vernehmlassung zu den Ergebnissen der Etappe 2

Vernehmlassung zu den Ergebnissen der Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager gestartet: Frist bis 9. März 2018

Alle Personen, Institutionen, Organisationen, Vereine, Interessengruppen sind eingeladen, ihre Meinung kund zu tun und jetzt in der Vernehmlassung einzubringen! In diesem Blogbeitrag ist alles kurz zusammengefasst und auf den Punkt gebracht, damit Sie Ihre Meinung auch einbringen können. Frühere Vernehmlassungen zeigten, dass jede Meinung und Eingabe im Gesamten eine Wirkung und Beeinflussung bewirkte.  Nicht zu unterschätzen ist, dass viele aktive Meinungsäusserungen durch die Auswertung zu wirkenden Argumenten im weiteren Verlauf werden.

Warum, wieso, wie – alles zu Vernehmlassung in Kürze…
… sehen Sie hier >>> im Faktenblatt “Vernehmlassung”

Mehr Info zum Stand der Dinge
>>> Dies ist der Ergebnisbericht zur 2. Etappe

Das vorbereitete “Vernehmlassungsformular”
>>> Sie können das vorbereitete Fragebogen – Dokument verwenden (elektronisch).

Variante: Individuelle andere Form 
Sie können aber auch eine andere, individuelle Form wie einen Brief verwenden. Adresse und Unterschrift nicht vergessen.

Schreiben Sie einfach Ihre Meinung!

Übersicht, aktueller Stand der möglichen Standorte Tiefenlager nach der 2. Etappe:

Dem Bundesrat wird vorgeschlagen, dass die Standortgebiete Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost in Etappe 3 weiter untersucht werden sollen. Quelle: ARE, BFE, Nagra, Swisstopo

Mehr Info:

www.nagra.ch
www.radioaktiveabfaelle.ch

> Blogartikel zum Thema

Energiewende: Lithium neues Rohstoffproblem?

Energiewende: Lithium neues Rohstoffproblem?

Der Elektrofahrzeugboom erzeugt ein Rohstoffproblem. Lithium in den Batterien ist hochgiftig und fällt als Abfall in grossen Mengen an. Wohin damit?

Déjà-vu:  Die Euphorie in der Frühzeit der nuklearen Stromerzeugung (AKW) erzeugte Blindheit gegenüber den radioaktiven Abfällen. Passiert jetzt das Gleiche im Elektrofahrzeugboom? Ja, denn man will nur die Vorteile sehen: Energiewende, CO2- Reduktion, etc.

Wenn die heutigen 1.2 Milliarden Fahrzeuge künftig mit Lithium Batterien fahren, reicht das vorhandene Lithium von 15 Millionen Tonnen nicht. Und das verbrauchte, hochgiftige Material muss mit ähnlichem Aufwand wie nieder- und mittelstarke radioaktive Abfälle aus Medizin und AKWs behandelt und sicher gelagert werden.

Wäre das nicht eine erfolgsversprechende, neue Aufgabe für die Nagra?

>>> mehr über Lithium Rohstoffproblem

Gemeinderating Schweiz 2017: Anstoss zum Beobachten

Gemeinderating Schweiz 2017: Anstoss zum Beobachten

Ratings überall und für alles: Die soeben erschienene Rangliste der ausgewählten Gemeinden zeigt interessante Kennzahlen auf.

Was ist das Rating, was steckt dahinter?
Jedes Jahr werden Gemeinden über 2000 Einwohner (also 924 von ca. 2250) nach 50 Indikatoren in sieben Kriterien (Wohnen, Arbeitsmarkt, Bevölkerung, Steuern, Erreichbarkeit, Versorgung, Sicherheit) von einer Beratungsfirma “geratet”. Dazu werden Daten aus öffentlichen Statistiken verwendet. Mittels Auswerteschlüssel entstehen so Ranglisten. Ausser dem Nutzen für die Ersteller als Marketingmassnahme, die kooperierenden Medien, die Beratergilde, die politischen und verwaltenden Interessengruppen gibt es auch diesen:
Der Anstoss, die Resultate und Kennzahlen in Bezug zur Realität anzuschauen.

Beispiel: Kriterium und Aspekt Sicherheit
Sicherheit ist eines der wichtigsten Bedürfnisse des Menschen. Wer möchte nicht dort leben, wo die Sicherheit am höchsten ist? Gemäss Rating wäre das in der Gemeinde Schwende im Kanton Appenzell Innerrhoden. Dort passieren 0,92 Straftaten pro 1’000 Einwohner. Wie sieht es in unserer Nähe aus? Mit 560 Straftaten pro 1’000 Einwohner hat Frick AG die höchste Kriminalitätsrate. Was bedeutet das nun für Sie als Leser, der höchstwahrscheinlich nicht in Schwende wohnt? 😉

Interpretation
So soll einmal der Chef einer grossen Waschmittelfirma gesagt haben: “Ich traue keiner Statistik, die ich nicht selber machte.” Jeder kann nun aus dem Gemeinderating das sehen, was er gerne möchte und damit argumentieren: “Wir brauchen mehr Personal” (Polizei); “Aarau hat noch viel mehr Straftaten, wir sind gut dran” (Politiker), etc.

Anstoss
Sicherheit ist ein hochkomplexes Thema, wird aber stark von Bevölkerung, Behörden und Organisationen gestaltet. Es klappt dort besser, wo sich alle gemeinsam für das Ziel “Sicherheit” einsetzen und ihren Beitrag leisten: Zivilcourage, kommunizieren, agieren, vorbeugen, bei sich selbst beginnen, und vieles mehr.
> Beispiel weiterführende Informationen

Quellen und weitere Informationen: Google

Artikel zum Thema Sicherheit im Blog:
http://boezbergblog.ch/was-macht-denn-so-die-regionalpolizei/
http://boezbergblog.ch/sicherheit-ist-ein-grundbeduerfnis-und-standortfaktor/

Konkrete TIPPS:

Broschüre ZIVILCOURAGE – misch Dich ein! Erhältlich bei allen guten Polizeistellen oder im Internet.

Broschüre RIEGEL VOR! Erhältlich bei allen guten Polizeistellen oder im Internet.

PS: Lieber Leser, was denken Sie: Welches Rating fehlt noch bzw. brauchen wir noch? 😉 Senden Sie uns doch Ihre Ideen und/oder Meinungen mittels Kommentar.

Aktuelles zur nuklearen Entsorgung mit Verantwortung

Aktuelles zur nuklearen Entsorgung mit Verantwortung:

 

Geplant sind Quartärbohrungen ab Ende 2017 und Sondierbohrungen ab 2019

Die 3D-seismischen Messungen wurden diesen Februar abgeschlossen. Für die Vorbereitung der Rahmenbewilligung eines geologischen Tiefenlagers stehen Bohrungen zur Untersuchung der jüngsten Ablagerungen der Erdgeschichte (Quartär) sowie Sondierbohrungen an.

Ziel: sachliche Entscheidungsgrundlagen erstellen.
 

Die neueste Kostenschätzung für die Entsorgung

Verantwortung
Entsorgen mit Verantwortung: Kosten und Finanzierung per 31.12.2016

Übersicht über die Stilllegungs- und Entsorgungskosten sowie den Stand der Mittel in den Fonds per Ende 2016. (Quelle: swissnuclear)

 

Zahlreiche neue informative Broschüren ­verfügbar

Diese thematisieren aktuelle, wichtige Aspekte der Entsorgung radioaktiver Abfälle. 
­>>> hier ansehen und herunterladen

 

Dialog: Fragen und Standpunkte rund um das Thema Tiefenlager diskutieren

Besuchen Sie den Messestand mit der Zeitreise zum Tiefenlager der Nagra während rund 40 Tagen an Messen und lokalen Events im 2017. Oder buchen Sie eine Führung in einem der beiden Felslabors. Stellen Sie Fragen über E-Mail, bloggen Sie mit oder rufen Sie an. Sie finden alle Möglichkeiten des Dialogs auf der Website:
>>> www.nagra.ch

 

Blogbeiträge zum Thema:

>>> Besuchen Sie das Felsenlabor – ein Erlebnis!

>>> Eine Zeitreise
>>> alle Artikel Tiefenlager auflisten

>>> Namensänderung “Jura Ost” in “Aargau Nordost”