Warum überhaupt geologische Tiefenlager?

Geologische Tiefenlager für alle radioaktiven Abfälle sind in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben. Sie bieten die notwendige Sicherheit, bis die Radioaktivität der Abfälle auf unbedenkliche Werte abgeklungen ist.

Bisher gibt es noch keinen Standort in der Schweiz. Alle radioaktiven Abfälle werden zur Zeit an der Erdoberfläche provisorisch zwischengelagert.

Der Sachplan geologische Tiefenlager legt die Kriterien und das Verfahren zur Standortwahl inklusive Einbezug der Bevölkerung fest.

Die am 6. November 2008 durch die Nagra vorgeschlagenen Standortgebiete basieren auf technisch-wissenschaftlichen Grundlagen.

Die gesamte Beurteilung der Vorschläge ist die Aufgabe der Behörden und des Bundesrates.

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