Gemeinde macht ihre eigenen Gesetze – Kanton pfeift Gemeinderat Böztal zurück

Die nachfolgende Mitteilung wurde als Leserbrief in der NFZ, Ausgabe 22.6.2023 veröffentlicht. Am 24. Juni 2023 erlaubte der Autor dem Bözbergblog die Mitteilung auch zu veröffentlichen. Die dabei erwähnte neue Gemeinde besteht aus den früheren Gemeinden BEEH: Bözen Effingen Elfingen Hornussen.

(Beginn Zitat Mitteilung / Leserbrief)

Kanton pfeift Geinderat Böztal zurück!

Das BVU Aargau fällte ein wegweisendes Urteil zu Gusten der Hauseigentümer in den Ortskernzonen.

Der Gemeinderat hat mehr als einen Monat nach der Baueingabe für eine Aufdach Solaranlage in Effingen, ein Merkblatt betreffend Energieanlagen veröffentlicht. Dieses verlangt in der Dorfkernzone Indach Solaranlagen. Der Gemeinderat stützt sich auf eine Empfehlung des Kantons und bezeichnet es als Gesetz! Wie der Kanton nun auch in seinem Urteil bestätigt, ist es lediglich eine Empfehlung. Der Kanton wertet die Vorgabe des Gemeinderats Böztal als eine Einschränkung in die Grundrechte und gegen das Gebot der Verhältnissmässigkeit.  

Da der Gemeinderat mit diesen generellen pauschalen Auflagen –  Kernzonen nur Indach Anlagen, nur 50 % Prozent Belegung –  weder das Gespräch gesucht, noch die Beurteilung des Einzelfalles vorgenommen hat, wurde dies vom Kanton auch gerügt. Es ist generell immer eine Einzelfallbeurteilung vorzunehmen. Die Abweisung von Gesuchen auf Grund von pauschalen Vorgaben ist nicht zulässig!

Der Kanton hat das Baugesuch in allen Punkten zu 100 % bewilligt. 

Dies ist nun über 1 Monat her, und der Gemeinderat Böztal hat es nicht für notwendig erachtet, dieses nicht haltbare, unzulässige Merkblatt anzupassen. 

Ich empfehle Allen, welche Solarprojekte planen, sich nicht entmutigen zu lassen und sich zu wehren. 

Der Kanton hat für uns entschieden, dies gilt auch für andere Betroffene in Dorfkernzonen. 

Leider haben wir jetzt ein ganzes Jahr verloren.

Heinrich Iberg Effingen

(Ende Zitat Mitteilung/Leserbrief)

Die Redaktion bedankt sich für das Engagement des Autors, diese wertvollen Infos mit den Tipps mit uns zugunsten der Bevölkerung zu teilen.

 

Qualität und Bürgernähe
 
Der Inhalt der Mitteilung wirft doch einige Fragen auf in Sachen Kommunikation, Fachkompetenz und Organisation. Deshalb haben wir uns für passende, zusätzliche Hintergrundinformationen bemüht und dazu bei einer neutralen Wissens- und Fachinstanz (unabhängig der betroffenen Politiker, Behörden, Verwaltung und Personen) kurz nachgefragt:

Frage:

Viele Bürger und Einwohner in Gemeinden fragen sich, wie die Qualität der Gemeindeverwaltung gemessen wird. Was sind die wichtigsten Messlatten?

Antwort:

Die Messung der Qualität einer Gemeindeverwaltung kann auf verschiedene Weisen erfolgen. Hier sind einige wichtige Messlatten, die bei der Bewertung der Qualität einer Gemeindeverwaltung verwendet werden:

1. Effizienz:
Die Effizienz bezieht sich darauf, wie effektiv die Gemeindeverwaltung in der Erfüllung ihrer Aufgaben ist. Eine effiziente Verwaltung zeichnet sich durch schnelle und reibungslose Abläufe aus, bei denen Ressourcen effektiv eingesetzt werden.

2. Transparenz:
Transparenz ist ein entscheidender Aspekt einer guten Gemeindeverwaltung. Es geht darum, wie offen und zugänglich die Verwaltung für
die Bürger ist. Eine transparente Verwaltung informiert die Bürger über Entscheidungen, Politik und Verwaltungsprozesse und ermöglicht es ihnen, an der
Gestaltung der Gemeinde mitzuwirken.

3. Bürgerbeteiligung:
Eine qualitativ hochwertige Gemeindeverwaltung ermutigt und ermöglicht es den Bürgern, sich aktiv an Entscheidungsprozessen zu beteiligen.  Dies kann durch öffentliche Diskussionen, Bürgerforen, Bürgerbefragungen oder die Einrichtung von Bürgerbeiräten erfolgen.

4. Dienstleistungsqualität:
Die Qualität der von der Gemeindeverwaltung angebotenen Dienstleistungen ist ein weiterer wichtiger Faktor. Dazu gehören z.B. die Bereitstellung von Bürgerservices, die Pflege von öffentlichen Einrichtungen, die Entsorgung von Abfällen, die Verkehrssicherheit und die Bereitstellung von Bildungseinrichtungen.

5. Rechenschaftspflicht:
Eine gute Gemeindeverwaltung legt Rechenschaft über ihre Handlungen ab. Das bedeutet, dass sie transparente Finanzberichte erstellt, die Verwendung öffentlicher Gelder offenlegt und sich ethischen Standards und gesetzlichen Vorgaben unterwirft.

6. Bürgernähe:
Eine bürgernahe Verwaltung ist engagiert, hört auf die Anliegen der Bürger, nimmt Beschwerden ernst und bemüht sich um Lösungen. Eine effektive Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltung ist entscheidend für eine gute Qualität der Gemeindeverwaltung.

Diese Messlatten dienen als Anhaltspunkte, um die Qualität einer Gemeindeverwaltung zu bewerten. Je besser eine Verwaltung in diesen Bereichen abschneidet, desto wahrscheinlicher ist es, dass sie die Bedürfnisse und Erwartungen der Bürger erfüllt und zu einer lebenswerten Gemeinschaft beiträgt.

 

Weitere Blogartikel zum Thema:
>>>Verwaltungszusammenführung: Kommunikation
>>> Wieviel Kommunikation braucht die Gemeinde? Kommunikation und Informationsaustausch

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