Kommunikation ist die Ursache von 80% der Probleme in allen Lebensbereichen. So auch im Strassenverkehr, insbesondere auch im Tourismus bei Ausflugszielen wie dem Fricktaler Höhenweg: Zufahrt zum Aussichtspunkt “Sternwarte”.
Fahrverbot: “Waldstrasse – Zufahrt bis Kreisacherhof und Sternwarte gestattet”
Wer hier zur Sternwarte fährt, um beispielsweise Touristen, Bekannten oder Gehbehinderten etc. den ultimativen Aussichtspunkt mit Sicht in die Alpen, Schwarzwald und Vogesen zu zeigen, wird gebüsst. Bei Anzeigen kann das mit rund 300 Fr. zu Buche schlagen.
Heute nachgefragt bei der Regionalpolizei, was denn mit “Zufahrt bis Kreisacherhof und Sternwarte gestattet” gemeint sei, gab es diese Auskunft: Der Text ist missverständlich, da eigentlich “Zubringerdienst bis Kreisacherhof und Sternwarte gestattet” stehen sollte.
Der Scheff ist informiert worden, man werde sich dem Problem annehmen.
Tipp:
“Per pedes statt Mercedes.”
(alte Touristen-Regel)
😉
…und hat man sich dem Problem angenommen? Was ist gemacht worden?
Nichts. Stand 24.9.2019