Solothurn verzichtet auf die Tötung eines Luchses

Solothurn, 11. März 2008 – Frau Landammann Esther Gassler hat als für die Jagd zuständige Regierungsrätin entschieden, dass im Kanton Solothurn kein Luchs getötet wird. Dies obschon eine Bewilligung des Bundes sowie eine rechtskräftige kantonale Verfügung vorliegen. Sie hat ihren Entscheid zum freiwilligen Verzicht auf eine Tötung von Luchsen heute nachmittag den Vertretern von Revier Jagd Solothurn, Pro Natura Solothurn und WWF Solothurn dargelegt und begründet.

Der Kanton Solothurn selber hat im 2007 eine Entnahme von zwei Luchsen aus dem Solothurner Jura beim Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beantragt. Dabei ist man im Kanton davon ausgegangen, dass sich für beide zu entnehmenden Luchse ein Umsiedlungsplatz finden wird. Dies ist nun leider nicht geschehen und der Kanton Solothurn kann bloss ein Luchsweibchen in die Ostschweiz umsiedeln. Das andere Tier wäre gemäss der Verfügung des Kantons zu töten.

Der Kanton Solothurn nimmt schweizweit im – gemeinsamen mit der Jägerschaft durchgeführten – Luchsmonitoring (Ueberwachung und Zählung mittels „Fotofallen“) eine Pionierrolle ein. Mit dem Entscheid auf eine Tötung des Luchses zu verzichten will Esther Gassler die Bereitstellung von zusätzlichen Umsiedlungsplätzen forcieren. Eine entsprechende Forderung wird sie beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) platzieren.

Um die hohe Akzeptanz des Luchses im Kanton Solothurn nicht durch eine zu hohe Luchspopulation zu gefährden, ist der Kanton dringend auf Umsiedlungsplätze angewiesen.

Der Kanton hofft, dass sein zukunftsträchtiges Vorgehen beim Luchsmanagement sowie die gute Zusammenarbeit aller am Luchs interessierten Verbände durch solche Massnahmen gestärkt werden kann.

(Medienmitteilung Kanton Solothurn)

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