Umbesetzung im Forum VERA und Neues vom Nagra-CEO Matthias Braun

Umbesetzung im Forum VERA

Der Verein Forum VERA (Verantwortung für die Entsorgung radioaktiver Abfälle) mit seinen Regionalgruppen Nordost, Nördlich Lägern und Aargau/Solothurn löste an seiner von gut 50 MitgliederInnen besuchten Generalversammlung 2022 am 29. September 2022 in Zürich die langjährige Präsidentin (18 Jahre) Dr. Kathy Riklin ab. Gewählt wurde in Abwesenheit Nationalräten Frau Susanne Vinzenz-Stauffacher. Der Vorstand erfuhr einige Änderungen und setzt sich jetzt so zusammen:
Christian Heydecker (Vizepräsident), NR Marianne Binder-Keller, Barbara Franzen, NR Niklaus-Samuel Gugger, Bernhard Guhl, Prof. Ulrich W. Suter, Kurt Wyss.

GV 2022
GV 2022

Neues vom Nagra-CEO Matthias Braun

Nach der formellen GV referierte Matthias Braun von der Nagra zum Thema der Entscheidfindung des Vorschlages “Nördlich Lägern” für den künftigen Standort des Schweizer Tiefenlagers im Sachplanverfahren. Die Nagra ist Kollektiv-Mitglied von Forum VERA und leistet einen substantiellen finanziellen Beitrag.

Über 85% der Medienberichte sollen (gemäss Folie) den Vorschlag positiv aufgenommen haben. Gemäss Nachfrage beim Referenten ist das Leck, das zu vor- und unzeitigen Medienberichten führte, unbekannt.

Ein Wermutstropfen war die Kommunikation und Organisation der Bekanntgabe durch das federführende Bundesamt für Energie (BFE) mit einer Medienkonferenz in der Medienstelle des Bundeshauses am Montag, 12. September 2022, wo der Standortvorschlag offiziell und erstmals hätte bekanntgegeben werden sollen. Doch bereits vor dem Wochenende informierten die Medien über den ausgewählten Standort Stadel/Nördlich Lägern. Kurzfristig wurden am Montag zwei weitere Medienkonferenzen bekannt gegeben. Offenbar eine Folge des allgemeinen Fachkräftemangels.

Hier die Grafiken der Präsentation:

Eindrücklich ist die Zeitachse der Planung: Der Vorschlag wird jetzt begutachtet, vom Bundesrat und allenfalls vom “Volk” abgesegnet (siehe Zeitplan). Die frühesten Bauaktivitäten dürften etwa in 10 Jahren sein.

Einige Teilnehmende haben sich an der GV beim Apéro bereits zur Teilnahme an den Feierlichkeiten zum “ersten Spatenstich”, dem Baubeginn des Tiefenlagers, verabredet. Falls man sich nicht gerade sieht oder findet: Treffpunk “Wolke 7″…

 

>>> Mehr Info zum ausgewählten Standort hier im Blog.

Die Würfel fallen – wer kommt in den Genuss des Standortes des geologischen Tiefenlagers für radioaktiven Abfall?

Im September schlägt die Nagra dem Bundesrat den Standort des geologischen Tiefenlagers vor. Optimal im Timing fand am 24. August 2022 in Stadel, Nördlich Lägern, Kanton Zürich, eine regionale Informationsveranstaltung statt zur Frage: Was käme auf uns zu?

Die wichtigsten und interessantesten Präsentationsfolien haben wir für diesen Artikel ausgewählt.

Neuwishus Stadel
Informationsveranstaltung im Neuwishus in Stadel.

Referenten, Sprechende und Podiumsdiskussion:
Gemeindepräsident Dieter Schaltegger, Stefan Jordi (BFE, Sachplanprozess, Abgeltung), Maurus Alig (Gesamtprojektleiter, Nagra), Hansruedi Eberhard (Deponiefachmann, Aushub), Wilma Willi (Kantonsrätin), Gabriela Winkler (Moderation)

In der Begrüssung der sehr gut besuchten Veranstaltung (voller Saal) erwähnte der Gemeindepräsident, dass eigentlich niemand das Tiefenlager haben wolle und das Thema jetzt aber von der Bevölkerung wahrgenommen werde. Der Entscheid der Nagra für einen Standort falle im September, deshalb wurde mehrmals während des Anlasses geäussert: “Wir bleiben immer noch im Konjunktiv!”

Dass das Forum Vera, der bezahlte Lobbyverein der Nagra, unter Leitung des BFE (Bewilligungsbehörde) am 24. August 2022 Nördlich Lägern eine Veranstaltung zu den Oberflächenanlagen durchführt, kann Zufall sein – oder auch nicht.

Aktueller Stand des Sachplanverfahrens, Ausblick und Zusammenarbeit
Sachplanverfahren
Zusammenarbeit
Die Nagra behauptet, an allen drei letztlich vorgeschlagenen Standorten bzw. Standortgebieten Jura Ost (Kanton Aargau), Nördlich Lägern (Kantone Aargau und Zürich) und Zürich Nordost (Kantone Thurgau und Zürich) ein sicheres Lager bauen zu können. Dies wird so mit permanenter Propaganda verbreitet und niemand widerspricht dem, weder BFE noch ENSI. Nicht beachtet werden: Alle 3 Standorte sind im internationalen Vergleich ungeeignet (Erdbeben, Alpenzone, Gefälle zum Meer). Energiewende-Mangellage, Krieg und Aufrüstung, aktuelle Transformation der Gesellschaft, die militärische Sicherung und Bewachung der Oberflächenanlagen und das Wachstum der Bevölkerung bleiben im Jahrthundertprojekt unberücksichtigt.

Die Bauphasen

Die Oberflächenanlagen und Abgeltungen
Der Raumbedarf der Oberflächenanlagen ist verglichen mit ausländischen sehr gering kalkuliert. In Frankreich beispielsweise werden zwei mal 300 ha benötigt – Sicherheit braucht Raum. Mehr Info dazu von einer Studienreise dorthin: >>> zum Bericht mit Bildstrecken und Links 19. Oktober 2019: Reise nach Frankreich mit Bildstrecken

Der Aushub
Bemerkenswert sind die Aussagen über die rund 2 Mio m3 Aushub (fest) und der “Entsorgung”. Die Kiesgruben von Weiach locken… Die Angaben sind sehr detailreich und praxisorientiert. Im Gegensatz dazu war das am Standort Jura-Ost (Bözberg) annähern kein Thema. Der damals dort geplante Steinbruch ist u.a. wegen der fehlenden Transportmöglichkeiten nach Wildegg wirtschaftlich gescheitert. Eine geplante Deponie von Aushub in Herznach wurde aufgrund der Opposition von Anwohnern/Verein nach der Mitwirkung durch den Baudirektor (Bau, Verkehr und Umwelt) gestoppt. Eine weitere lokale Deponieinitiative in Bözen erlitt das gleiche Schicksal. Ist es möglich, dass diese Geschichten den Bözberg für die Nagra unattraktiv machen? Dazu passen würde die Verschiebung des Sekretariats der Regionalkonferenz von Laufenburg nach Würenlingen ins Gemeindehaus.

Anflugverkehr Flughafen Kloten
Linienflugzeuge überfliegen den Versammlungsort im Landeanflug auf den Flughafen Kloten.

Diskussion vor dem Apéro mit vielen guten Fragen
Gefragt wurde, ob die Anlagen auch einen Flugzeugabsturz überstehen würden, da diese ja in der An-/Abflugschneise des Flughafens stehen würden und auch schon Flugzeuge in der Nähe abstürzten. Ein junger Mitbürger monierte deutlich, dass das alles “nicht transparent für den Normalbürger” sei und er sich nicht ernst genommen fühle – was keine Stellungnahme beim Verantwortlichen für die Partizipation der Bevölkerung, Stefan Jordi (vom leitenden BFE, als Lehrer und Politologe vorgestellt) bewirkte. Diskussionspunkte war auch die Experten- und Fachkompetenz und der internationale KnowHow-Austausch. Interessant auch die Fragestellungen betreffend Auswahlkriterien für den Standort: inwieweit zu den sachlichen Kriterien auch “politische” einwirken.
Oder die Frage, ob und wie man neue technische Entwicklungen berücksichtigt…

Ergänzende Informationen und Gedanken zum Thema
– Bei der Regionalkonferenz Jura-Ost haben auch ausländische Orte und Personen wie Waldshut-Tiengen partizipieren dürfen. Der Standort Lägern Nord liegt näher zu Waldshut-Tiengen als zu Jura-Ost.
– Die Regionalkonferenz Jura-Ost hat im Juni 2022 ihr Domizil von Laufenburg AG nach Würenlingen AG verlegt und eine neue Geschäftsstellenleiterin erkoren (vormals Angestellte bei der Gemeinde Riniken AG; dort war der langjährige Präsident der Regionalkonferenz, Ueli Müller, früher auch Gemeinderat).
– Das ENSI als “Prüfer und Kontrolleur” des Standortantrages der Nagra wurde am Anlass mehrmals erwähnt. Dazu etwas Hintergrundinfo (Urantransport im Rhein)
– Wie kam es zu den aktuellen drei möglichen Standorten? Ursprünglich gab es zwei: Bözberg (Jura-Ost) und das Zürcher Weinland. Doch dann intervenierte der Kanton Zürich und Nördlich Lägern kam hinzu.
Mehr Details dazu >>> in diesem pdf – Dokument

 

Weitere Artikel im Blog zum Thema Sachplan: >>> hier klicken

Start Baustelle Sondierbohrung Bözberg 2 der Nagra

An idyllischer Lage in einer Waldlichtung auf dem Bözberg beginnen die Vorbereitungen für eine weitere Sondierbohrung der Nagra. Eine weitere Informationsbeschaffungsrunde zu den Abklärungen für den künftigen Standort des geplanten geologischen Tiefenlagers.

Tiefenbohrung
Sondierbohrung 2 auf dem Bözberg, geologisches Tiefenlager.

Die Bohrstelle befindet sich zwischen dem grossen Bözbergparkplatz Homberg und dem Kästhal, ca. 15 Minuten per Pedes. Unterwegs findet man eine schöne Raststelle mit Bänkli und Feuerstelle.

Naherholungsgebiet Bözberg.

Die Inschrift lautet:

RUHE statt PROBEBOHRUNGEN und STEINBRUCHGEDANKEN auf dem Bözberg.
Das Gebiet “Homberg” ist Teil einer Landschaft von nationaler Bedeutung und Naturschutzgebiet. Deshalb NEIN zum Steinbruchprojekt.
PRO BÖZBERG  16. September 2012

Die Resultate, so funktioniert die Tiefbohrung

Bei den aufwändigen Kernbohrungen zermahlen Hohlkronen nur das Gestein am Rande des Bohrlochs. In der Mitte der Bohrkrone bleibt ein so genannter Bohrkern stehen. Der Bohrkern wird gelöst und an die Erdoberfläche hochgezogen, wo das Gestein genau untersucht werden kann. Ergänzend dazu werden verschiedene Bohrlochmessungen, Logs sowie weitere hydrogeologische und felsmechanische Tests ausgeführt.

Übersicht der Bohrungen

Übersicht Tiefbohrungen (Quelle: HP Nagra)

Weitere Informationen Bohrungen: Link Homepage Nagra

 Weitere Artikel zum Thema im Blog: z.B.
>>> Trendwende in Tiefenlager Politik für Atommüll Entsorgung?

 

Trendwende in Tiefenlager Politik für Atommüll Entsorgung?

Energiewende, Kernkraftwerk Ausstieg, demnächst Abbau KKW in der Schweiz, Umwelt- und Naturzerstörung, weltweit erhöhter Energiebedarf, geopolitische Veränderungen von Macht und Wirtschaftsräumen, Abbau von Nationen, Aufbau Scheindemokratien, Verwerfungen im Finanzwesen, sinkender Anteil der Mittelschichten, Konsumrausch, Reform- und Entwicklungsstau – hat ein Umdenken begonnen?

So berichtete die Neue Fricktaler Zeitung NFZ (www.nfz.ch), im Perimeter des mit dem Sachplanverfahren “geologisches Tiefenlager für radioaktive Abfälle” geplanten Tiefenlagers gelegen, erstmals über neuere, aktuelle Erkenntnisse und Einschätzungen.

Spezielles: Es fällt auf, dass im Artikel im Gegensatz zu den üblichen Berichterstattungen auch viele positive Aspekte des ganzen, langfristigen administrativen und weltweit einmaligen Sachplanverfahrens erwähnt werden.

Dürfen gar nicht alle mitreden beim Tiefenlager?

Freitag, 1. März 2019 in der NFZ Neuen Fricktaler Zeitung www.nfz.ch

Heinz Oftinger aus Bözen fordert eine bessere Einbindung der Basis. Wir seien
gedankenlos ins atomare Zeitalter gestolpert und hätten viel dazugelernt. Die
Bevölkerung sei mündig, sie wolle informiert werden und bei der Suche nach einem
Tiefenlager für atomare Abfälle mitreden. Die NFZ unterhielt sich mit einem, der
gerne mitreden würde.

Interview Simone Rufli

NFZ: Mitte Februar wurde der Gemeinde Effingen mitgeteilt, dass die
Genossenschaft zur Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) vom UVEK die
Bewilligung für eine Sondierbohrung am Standort Effingen erhalten hat. Im Verlauf
dieses Jahres wird es in Effingen also zu Sondierbohrungen kommen. Wir befinden
uns nun in Phase 3 im Sachplan Geologische Tiefenlager. Sie sagen, der Sachplan an
sich sei mustergültig abgefasst. Im Prinzip garantiere er ein demokratisches
Verfahren auf der Suche nach dem sichersten Standort für ein Tiefenlager. Und doch
stehen Sie einigem kritisch gegenüber. Weshalb?


Heinz Oftinger: Weil die Umsetzung in manchen Bereichen nicht den Vorgaben
entspricht. Gemäss Sachplan sollte ein effektiver Austausch aller Interessensgruppen in
der Bevölkerung stattfinden. Stattdessen beobachten wir, dass sich die Entscheidungsträger von der Bevölkerung entfernen. Dass die Bevölkerung mitreden will,
zeigt sich zum Beispiel an der zunehmenden Beteiligung der Bevölkerung an den
Vernehmlassungsverfahren: Bei Phase 2 waren es zirka 1500. Darunter viele Leute aus
Deutschland.

Vom Sachplan her wären die Mitwirkungsmöglichkeiten also gegeben. Sie haben
aber die Erfahrung gemacht, dass nicht alle, die mitwirken möchten, mitwirken
können…

Das ist richtig. Unser Verein «Attraktiver Standort Bözberg-West» (ASB), seit Beginn in
der Sache aktiv, und ich selbst wurden in Phase 1 und 2 nicht zugelassen. Mit der
Begründung, «Kontingent erschöpft» und «das falsche Demokratieverständnis». Wenn
man von oben herab die Leute auswählt, die in der Regionalkonferenz mitwirken dürfen
und sich gegenüber Gruppierungen oder einzelnen Bürgern verschliesst, die sich im
Dienst der Sache engagieren wollen, dann ist das eher eine Scheindemokratie. In einer
echten Demokratie dürfen alle Einwohner mitreden, die Volksvertreter sind unabhängig,
sie kennen die Volksmeinung und vertreten diese auch.

Haben Sie denn das Gefühl, dass die involvierten Verwaltungen, Behörden und
Institutionen auf den Ebenen Bund, Kanton, Gemeinden und Regionalkonferenz die
Meinung der Basis gar nicht kennen wollen?

Es ist nicht überall gleich. Im Kanton Zürich klappt vieles hervorragend. Dort werden die
Einwohner im Dialog auf dem Laufenden gehalten. Die Gemeinden suchen aktiv den
Kontakt mit ihren Einwohnern und gestalten ergänzende Info- und Diskussionsanlässe mit der Bevölkerung. Wie es eigentlich Aufgabe einer Gemeinde wäre. Bei uns im Aargau
vermisse ich dieses Engagement. Demokratie funktioniert nur mit informierten Bürgern.
Und das braucht den Willen und die Kultur dazu, sowie Zeit und Geduld.

Ende Januar organisierte das Bundesamt für Energie (BFE) in Laufenburg einen
Infoanlass, für den sich nicht übermässig viele Leute interessierten. Mit Ermüdungserscheinungen an der Basis habe das nichts zu tun, sagt Heinz Oftinger.

Warum bleiben die Leute solchen Anlässen denn fern?
Heinz Oftinger: Weil sie sich nicht mehr angesprochen fühlen. Wenn man die Leute
abholt und sie informiert und einbezieht, dann entwickelt sich eine Dynamik. Man muss
mit der Problemstellung im Alltag der Menschen präsent sein. Zum Beispiel an Messen,
Ausstellungen, Ausbildungen. Es braucht Lehr- und Instruktionsmaterial wie Broschüren,
Modelle, 3D-Grafiken. Die Nagra macht das sehr gut. Sie geht eigentlich als einzige
Institution vorbildlich vor. Dort, wo alle dazugehören, passend informiert sind und ernst
genommen werden, bildet sich eine entsprechende Kultur. Mit der Wirkung, dass auch
qualifizierte, für die Allgemeinheit engagierte Personen Ämter und Funktionen
motiviert übernehmen. Das ist genau wie im Wirtschaftsleben: Unternehmungen, die
Wertschätzung praktizieren und sich gemeinsam für ihre Kunden einsetzen, haben
Erfolg. Daran erfreuen sich dann alle und so nebenbei ist die Unternehmung attraktiv für
Mitarbeitende bzw. Fachkräfte. Ich habe solche positiven Erfahrungen selber gemacht
nach einem Besuch mit Vorträgen und Besichtigung im Felsenlabor. Der Tenor bei den
Besuchern war: „Jetzt sehe und verstehe ich, worum es wirklich geht!»

Sie treten ganz entschieden dafür ein, dass die Abfälle am sichersten Ort gelagert
werden sollen. Sie bezweifeln, dass sich in der Schweiz der passende Ort dazu
findet. Die Schweiz ist aber per Gesetz dazu verpflichtet, ihren atomaren Abfall im
eigenen Land zu entsorgen…

Man kann ein Gesetz ändern. Ich denke, die Erkenntnis, dass viele Probleme global
gelöst werden müssen, nimmt zu, seit die Welt auch digital immer näher
zusammenwächst. 99 Prozent der radioaktiven Abfälle entstehen ausserhalb der
Schweiz.

Sie verbinden mit dem lange dauernden Sachplanverfahren die Hoffnung, dass die
Schweizer Bevölkerung sich künftig mehr Gedanken macht in Sachen
Zukunftstechnologien und deren Auswirkungen. Dient die Suche nach einem
Tiefenlager also zumindest auch als bewusstseinsverändernder Prozess?

Das scheint tatsächlich der Fall zu sein. Das Verfahren regt die Leute zum Nachdenken
an. Unsere Langzeitumfrage zeigt ein Umdenken der Bevölkerung. Sprachen sich die
meisten früher aus für «entsorgen… in den Weltraum schiessen zur Sonne…» so rückt
nun immer mehr ins Zentrum «beste globale Lösung suchen und finden» sowie «mehr
‹Denken› bei neuen Technologien». Ich will damit sagen, dass wir dazu gelernt haben,
seit wir ziemlich gedankenlos ins atomare Zeitalter mit KKW eingestiegen sind. Die Leute
denken heute selber mehr mit und wollen handeln.

Und genau da orten Sie ein Problem. Sie sagen, mitdenken und mithandeln ist gar
nicht überall erwünscht. Wie zeigt sich das?

Das Bundesamt für Energie (BFE) hat im Sachplanverfahren die Federführung. Das heisst, das BFE müsste die Führungsrolle so interpretieren, dass es Vorgaben macht und die Umsetzung überprüft, gerade bei der Umsetzung der Regionalkonferenzen. Geld ist ja
da. Es müsste Kanäle für eine Zwei-Weg-Kommunikation aufbauen, Feedback aus der
Bevölkerung einholen, auswerten und umgehend korrigierende Massnahmen treffen. Das
ist eine neue Rolle, die dem BFE nicht leicht fällt. Es ist nicht damit getan, Aufgaben an
die Kantone und Verwaltungen zu delegieren.

Quelle: Freitag, 1. März 2019 in der NFZ Neuen Fricktaler Zeitung www.nfz.ch

Fazit: Neue Wege zum Sachplanverfahren und in den technischen Lösungsansätzen des Atommüllproblems gesucht…

Bundesrat startet Etappe 3 Sachplan geologisches Tiefenlager und genehmigt Entsorgungsprogramm

Der Bundesrat schliesst Etappe 2 startet Etappe 3 des Sachplan geologisches Tiefenlager, startet Etappe 3 und genehmigt Entsorgungsprogramm.

Nachfolgend beide heutigen Medienmitteilungen des Bundesrates zu Ihrer direkten Information. Am Schluss der Seite befinden sich Angaben zur Informationsveranstaltung in Laufenburg (CH).


Standortsuche für geologische Tiefenlager: Bundesrat startet dritte Etappe mit Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost

Die zweite Etappe der Standortsuche für geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle ist abgeschlossen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21. November 2018 entschieden, dass die drei Standortgebiete Jura Ost (Kanton Aargau), Nördlich Lägern (Kantone Aargau und Zürich) und Zürich Nordost (Kantone Thurgau und Zürich) in der nun folgenden dritten Etappe weiter untersucht werden sollen.

Oberstes Gebot der Standortsuche für geologische Tiefenlager ist die Sicherheit. Von zentraler Bedeutung sind zudem das schrittweise Vorgehen, die Partizipation der Betroffenen und die Transparenz. Das Verfahren und die Kriterien, nach denen Standorte für geologische Tiefenlager für alle Kategorien von radioaktiven Abfällen (schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA) sowie hochaktive Abfälle (HAA)) festgelegt werden, sind im Sachplan geologische Tiefenlager festgehalten. Das Standortauswahlverfahren umfasst drei Etappen (siehe Kasten).

Etappe 2

Ziel von Etappe 2, die Ende 2011 startete, war einerseits die Einengung der Standortgebiete auf mindestens zwei pro Lagertyp (SMA-Lager bzw. HAA-Lager), andererseits die Festlegung von Standortarealen für die Oberflächenanlagen.
Dazu wurden die sechs Standortgebiete aus Etappe 1 – Jura Ost, Jura-Südfuss, Nördlich Lägern, Südranden, Wellenberg und Zürich Nordost – sicherheitstechnisch vertieft untersucht, miteinander verglichen und schliesslich die Einengung auf die Standortgebiete Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost vorgeschlagen. Weiter bezeichnete die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra), basierend auf den Stellungnahmen der Regionalkonferenzen, mindestens ein Oberflächenareal pro Standortregion. Die Vorschläge der Nagra wurden durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI), die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS), das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) überprüft. Die Standortkantone und die Standortregionen haben zum Einengungsvorschlag der Nagra ebenfalls Stellung genommen.

Zu sämtlichen relevanten Berichten und Unterlagen von Etappe 2 wurde eine Vernehmlassung durchgeführt (22. November 2017 bis 9. März 2018). Es gingen rund 1550 Einzel- und Sammelstellungnahmen ein. Davon stammten 431 aus der Schweiz, 1120 aus Deutschland und drei aus Österreich. Im Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zu Etappe 2 werden die Stellungnahmen zusammengefasst und die Argumente gewürdigt.

Auf der Grundlage der Vorschläge der Nagra, den Überprüfungen der Bundesbehörden sowie der Vernehmlassung hat der Bundesrat gestern folgendes entschieden:
– In Etappe 3 des Standortauswahlverfahrens werden für SMA sowie für HAA die geologischen Standortgebiete Jura Ost, Nördlich Lägern, Zürich Nordost vertieft untersucht.
– Die Standortgebiete Jura-Südfuss, Südranden und Wellenberg bleiben Reserveoptionen.
– Die Nagra muss die Vor- und Nachteile eines Kombilagers für SMA und HAA im gleichen Standortgebiet im Vergleich zu Lagern in separaten Standortgebieten prüfen und darlegen.
– Als Standortareale für eine Oberflächenanlage festgelegt (für SMA-, HAA- und Kombi-Lager) werden: JO-3+ (Jura Ost, Gemeinde Villigen), NL-2 und NL-6 (Nördlich Lägern, Gemeinden Weiach bzw. Stadel) sowie ZNO-6b (Zürich Nordost, Gemeinden Marthalen und Rheinau).
– In Etappe 3 schlägt die Nagra Areale für Nebenzugangsanlagen vor. Die Lage der Standortareale, die Verteilung der Bau- und Betriebsaktivitäten zwischen den einzelnen Arealen eines Standortgebiets und die Ausgestaltung der Oberflächeninfrastrukturen sollen so optimiert werden, dass sie die Bedürfnisse der Standortregion berücksichtigen und die Ziele der Raumplanung und des Umweltschutzes bestmöglich erreicht werden können. Dabei kann die Nagra in Zusammenarbeit mit den Regionalkonferenzen auch die Platzierung der Verpackungsanlagen ausserhalb der Standortregion prüfen.

Standortwahl in Etappe 3
Basierend auf den Resultaten der erdwissenschaftlichen Untersuchungen und dem sicherheitstechnischen Vergleich der drei verbleibenden Standortgebiete, wird die Nagra im Verlauf von Etappe 3 bekannt geben, für welchen Standort oder welche Standorte sie Rahmenbewilligungsgesuche ausarbeiten will. Der Vergleich der Standortgebiete muss gemäss den im Sachplan festgelegten sicherheitstechnischen Kriterien und den durch das ENSI präzisierten Anforderungen vorgenommen werden. Der Beteiligung der Betroffenen kommt auch in Etappe 3 ein hoher Stellenwert zu. Die räumliche Ausgestaltung der Standortregionen sowie die Aufgaben und Zusammensetzung der Regionalkonferenzen sind im «Konzept regionale Partizipation in Etappe 3» beschrieben.

Entsorgung der radioaktiven Abfälle in der Schweiz
Das Kernenergiegesetz schreibt vor, dass die in der Schweiz anfallenden radioaktiven Abfälle grundsätzlich in der Schweiz und in geologischen Tiefenlagern entsorgt werden müssen. Der vom Bundesrat 2008 genehmigte Konzeptteil zum Sachplan geologische Tiefenlager regelt die Standortsuche. Sie verläuft in drei Etappen. In Etappe 1, die von 2008 bis 2011 dauerte, wurden die geologischen Standortgebiete Jura Ost, Jura-Südfuss, Nördlich Lägern, Südranden, Wellenberg und Zürich Nordost für die geologische Tiefenlagerung durch den Bundesrat als geeignet bezeichnet. In Etappe 2 (2011 bis 2018) untersuchte die Nagra die sechs Standortgebiete. Die Regionalkonferenzen brachten sich mit Stellungnahmen ein, die Standortareale für die Oberflächenanlagen wurden bezeichnet und es wurde eine soziökonomisch-ökologische Wirkungsstudie (SÖW) durchgeführt. In Etappe 3 werden die verbliebenen Standorte vertieft untersucht und miteinander verglichen. Gestützt darauf wird die Nagra Rahmenbewilligungsgesuche für Tiefenlager einreichen. Dies wird voraussichtlich gegen Ende 2024 erfolgen. Nach Prüfung durch die zuständigen Bundesstellen und einer Vernehmlassung kann der Bundesrat die entsprechenden Rahmenbewilligungen erteilen und die Standorte für geologische Tiefenlager festlegen. Er unterbreitet die Rahmenbewilligungsentscheide der Bundesversammlung zur Genehmigung. Der Beschluss über die Genehmigung einer Rahmenbewilligung, mit dem im Zeitraum um 2030 gerechnet wird, untersteht dem fakultativen Referendum. Nach der Rahmenbewilligung werden im Standortgebiet erdwissenschaftliche Untersuchungen unter Tage durchgeführt (Errichtung eines «Felslabors»). Mit Experimenten werden wichtige Erkenntnisse für den Bau des Lagers gewonnen. Danach kann ein Baubewilligungsgesuch und später ein Betriebsbewilligungsgesuch eingereicht werden. Ausgehend von der heutigen Planung wird ein SMA-Lager ab 2050 und ein Lager für HAA-Abfälle ab 2060 in Betrieb gehen können.


Bundesrat genehmigt Entsorgungsprogramm 2016

Der Bundesrat hat am 21. November 2018 das von der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) Ende 2016 eingereichte Entsorgungsprogramm 2016 genehmigt und eine entsprechende Verfügung erlassen. Gleichzeitig hat der Bundesrat den «Bericht über das Entsorgungsprogramm 2016 der Entsorgungspflichtigen» zuhanden der Bundesversammlung verabschiedet.

Das Entsorgungsprogramm 2016 wurde nach der Einreichung (siehe Medienmitteilung vom 20.12.2016) von den zuständigen Behörden überprüft. Die Resultate der Überprüfung durch das Bundesamt für Energie (BFE), das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) und die Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) wurden im Mai 2018 publiziert (siehe Medienmitteilung vom 24.05.2018).

Das ENSI und das BFE stellten fest, dass die Nagra mit dem Einreichen des Entsorgungsprogramms 2016 den gesetzlichen Auftrag der Entsorgungspflichtigen erfüllt hat. Die vom Bundesrat im Jahr 2013 gemachten Auflagen zum Entsorgungsprogramm 2016 (siehe Medienmitteilung vom 28.08.2013) wurden grösstenteils umgesetzt. Die KNS bestätigte die formale Vollständigkeit des Entsorgungsprogramms und dass das ENSI das Entsorgungsprogramm detailliert überprüft hat.

BFE, ENSI und KNS empfehlen dem Bundesrat in ihren Stellungnahmen jeweils Auflagen im Hinblick auf künftig einzureichende Entsorgungsprogramme. Diese Auflagen hat der Bundesrat in seiner Verfügung (siehe Beilage) festgelegt. Sie sind ebenfalls im «Bericht über das Entsorgungsprogramm 2016 der Entsorgungspflichtigen» aufgelistet (siehe Beilage). Mit diesem Bericht kommt der Bundesrat seinem im Kernenergiegesetz festgelegten Auftrag (Artikel 32 Absatz 5) nach, der Bundesversammlung regelmässig Bericht über das Entsorgungsprogramm zu erstatten.

Das Entsorgungsprogramm
Das Kernenergiegesetz verlangt von den Entsorgungspflichtigen ein Entsorgungsprogramm. Dieses muss alle fünf Jahre aktualisiert werden. Das Entsorgungsprogramm zeigt die notwendigen Arbeiten für den Bau, Betrieb bis zum Verschluss der Tiefenlager auf. Es bietet einen Überblick, wie die Entsorgung der radioaktiven Abfälle und die sichere Tiefenlagerung erfolgen sollen. Das Entsorgungsprogramm nimmt keine Entscheide vorweg, die im Rahmen der laufenden Standortsuche gemäss Sachplan geologische Tiefenlager oder in den späteren Bewilligungsverfahren getroffen werden.

Das Entsorgungsprogramm liefert unter anderem Angaben zu Herkunft, Art und Menge der in der Schweiz zu entsorgenden radioaktiven Abfälle. Es zeigt wieviel Kapazität für die Zwischenlagerung benötigt wird und wie die geologischen Tiefenlager realisiert werden. Das Entsorgungsprogramm wird von den zuständigen Bundesstellen geprüft. Es muss durch den Bundesrat genehmigt werden, der allfällige Auflagen verfügen kann. Der Bundesrat erstattet dem Parlament regelmässig Bericht über das Programm. Zusammen mit dem Entsorgungsprogramm 2016 hat die Nagra einen Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsplan (RD&D-Plan) als Referenzbericht eingereicht. Darin werden Zweck, Umfang, Art und zeitliche Abfolge der zukünftigen Forschungsaktivitäten sowie der Umgang mit offenen Fragen dokumentiert.

Link: www.bfe.admin.ch/entsorgungsprogramm


Informationsveranstaltung in Laufenburg (CH) für Jura-Ost (Bözberg):
Wie geht es weiter im Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager?

Programm vom Montag 28. Januar 2019, von 19.00 bis 21.30 Uhr

Wie ist der Bundesrat zu diesem Ergebnis gekommen? Welches sind die nächsten Schritte im Hinblick auf die Standortwahl für geologische Tiefenlager? Das Bundesamt für Energie BFE informiert an der Veranstaltung in Laufenburg (CH) über das weitere Vorgehen im Auswahlverfahren und bietet zusammen mit weiteren Beteiligten Hintergrundinformationen an. Kommen Sie vorbei und informieren Sie sich aus erster Hand!

>>> Flyer Ausschreibung (pdf, 834 KB)

Sachplan Tiefenlager – Stand aus Sicht ENSI

Sachplan geologisches Tiefenlager – Stand aus Sicht des ENSI
(Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat)

Aktuelle Informationen zum Stand des Sachplanes geologisches Tiefenlager aus der Sicht des ENSI gab Dr. Hans Wanner, Direktor ENSI, anlässlich der Generalversammlung des Vereines forumvera am 16. Juni 2018 in Zürich.

Frau Nationalrätin Dr. Kathy Riklin, forumvera
Die Präsidentin des forumvera, Frau Nationalrätin Dr. Kathy Riklin.

Hier einige Impressionen:

Die Folien des gesamten, informativen Vortrages können hier angeschaut werden:
>>> Link zu Folien Homepage forumvera

Informationen aus dem Vortrag und der anschliessenden Diskussion

Richtwert zur Erosion: Die Erosion beträgt etwa 1 km pro 1 Million Jahre. Das ganze Sachplanverfahren geologisches Tiefenlager ist weltweit eine einzigartige Erfolgsgeschichte. Es besteht grosser Informationsbedarf der Bevölkerung.

Zum Thema Führung und Verantwortung:

Eine Frage, die oft in verschiedensten Diskussionen der interessierten Bevölkerung auftaucht, richtete ein Teilnehmer an Dr. Wanner als Person, die von Amtes wegen den Überblick hat: “Wer hat den ‘Lead’ im ganzen Projekt Sachplan?” Die Antwort: “Das BFE (Bundesamt für Energie) ist federführend.”

Weitere Informationen zum Thema in diesen Artikeln:

>>> Infoveranstaltungen und Neues
>>> Das Monitoring soll die Wirkung aufzeigen
>>> Bericht zu den Auswirkungen auf Mensch und Umwelt

Für weitere Artikel: nutzen Sie das Suchfeld

Mitmachen: Vernehmlassung zu den Ergebnissen der Etappe 2

Vernehmlassung zu den Ergebnissen der Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager gestartet: Frist bis 9. März 2018

Alle Personen, Institutionen, Organisationen, Vereine, Interessengruppen sind eingeladen, ihre Meinung kund zu tun und jetzt in der Vernehmlassung einzubringen! In diesem Blogbeitrag ist alles kurz zusammengefasst und auf den Punkt gebracht, damit Sie Ihre Meinung auch einbringen können. Frühere Vernehmlassungen zeigten, dass jede Meinung und Eingabe im Gesamten eine Wirkung und Beeinflussung bewirkte.  Nicht zu unterschätzen ist, dass viele aktive Meinungsäusserungen durch die Auswertung zu wirkenden Argumenten im weiteren Verlauf werden.

Warum, wieso, wie – alles zu Vernehmlassung in Kürze…
… sehen Sie hier >>> im Faktenblatt “Vernehmlassung”

Mehr Info zum Stand der Dinge
>>> Dies ist der Ergebnisbericht zur 2. Etappe

Das vorbereitete “Vernehmlassungsformular”
>>> Sie können das vorbereitete Fragebogen – Dokument verwenden (elektronisch).

Variante: Individuelle andere Form 
Sie können aber auch eine andere, individuelle Form wie einen Brief verwenden. Adresse und Unterschrift nicht vergessen.

Schreiben Sie einfach Ihre Meinung!

Übersicht, aktueller Stand der möglichen Standorte Tiefenlager nach der 2. Etappe:

Dem Bundesrat wird vorgeschlagen, dass die Standortgebiete Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost in Etappe 3 weiter untersucht werden sollen. Quelle: ARE, BFE, Nagra, Swisstopo

Mehr Info:

www.nagra.ch
www.radioaktiveabfaelle.ch

> Blogartikel zum Thema

Die Bohrplätze der Sondierbohrungen in Jura Ost

Warum braucht es Sondierbohrungen?

Zeck der  Sondierbohrungen ist  vor allem  die geologisch-hydrologische  Erkundung  des  Untergrunds  im  Bereich potenzieller geologischer  Tiefenlager. Die Bohrungen  dienen auch zur Eichung der vorangegangenen seismischen Messungen.

Was sind Sondierbohrungen?

Bohrungen erlauben einen direkten Einblick in den geologischen  Untergrund  und  dessen  Aufbau.  Es gibt zwei verbreitete Bohrverfahren: Bei Meisselbohrungen  wird  das  Gestein  unten  im  Bohrloch zerkleinert.  Man  pumpt  eine  Bohrspülung  durch das  Bohrgestänge  nach  unten  zum  Bohrkopf, welche die Gesteinsstücke (Bohrklein) an die
Erdoberfläche spült. Die  Bohrspülung zirkuliert  in einem geschlossenen Kreislauf. Bei den aufwändigeren Kernbohrungen zermahlen Bohrkronen nur das Gestein am Rande des Bohrlochs. In der Mitte der Bohrkrone  bleibt  ein  Bohrkern  stehen. Der Bohrkern  wird  mit  einer  Fangvorrichtung  an  die  Erdoberfläche hochgezogen, wo der Bohrkern
untersucht  werden kann und für  anschliessende  Laboruntersuchungen zur Verfügung steht.

Mehr Info:

>>> alle Beschreibungen der Bohrplätze und deren genauen Standorte für die Sondierbohrungen des geplanten Tiefenlagers ansehen

>>> Link zu Broschüre: Standortgebiete für geologische Tiefenlager, Sondierungen für Etappe 3

(Quelle: Nagra)


Zur Errinnerung:
Wer verursacht die radioaktiven Abfälle?

Medizin, Industrie und Forschung (MIF-Abfälle)

In Medizin, Industrie und Forschung gibt es zahlreiche Anwendungen von radioaktiven Stoffen. Nach der Nutzung müssen sie zusammen mit neu entstandenen radioaktiven Abfällen entsorgt werden.

Kernkraftwerke-KKW

Zirka 40 Prozent des Stroms in der Schweiz werden aus Kernenergie produziert. In den fünf Schweizer Kernkraftwerken fallen radioaktive Abfälle an:

– Spalt- und Aktivierungsprodukte aus verbrauchtem Kernbrennstoff
– Betriebsabfälle
– Stilllegungsabfälle (Abbruch)

 

Nagra beantragt Sondierbohrungen fürs Tiefenlager

An diesen Orten werden Sondierbohrungen in BözbergWest gestartet:

Am Dienstag, 27. September reicht die Nagra 16 Gesuche für Sondierbohrungen beim Bundesamt für Energie ein: je acht im Gebiet Jura Ost und acht im Gebiet Zürich Nordost. Sondierbohrungen unterliegen dem Kernenergiegesetz und werden nach einer behördlichen Prüfung öffentlich aufgelegt (2017). Abschliessend entscheidet das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Die Sondierbohrungen werden in Etappe 3 des Auswahlverfahrens durchgeführt, also frühestens ab 2019.

jo_bohrplaetze_27-09-16
Die Standorte der Sondierbohrungen im Jura Ost. Stand 27-09-2016. Quelle Nagra

DieseDie temporären Bohrplätze liegern am Rand der Standortgebiete, um das Wirtgestein Opalinuston nicht unnötig zu beschädigen.

Mit einem etwa 17 Meter hohen Bohrturm soll bis in Tiefen von 1000 bis 1200 Metern vorgestossen werden. Seismische Nebenwirkungen wie bei Geothermie-Bohrungen sind dabei laut der Nagra ausgeschlossen. Die Festlegung der Bohrplätze erfolgte in Zusammenarbeit mit Gemeinden und Kantonen. Die Bewilligungen des Bundes werden erst für 2017 erwartet. Die Arbeiten könnten dann durch Rekurse an das Bundesverwaltungsgericht und an das Bundesgericht um bis zu zwei Jahre verzögert werden.

Installationen für die Sondierbohrungen
Die erforderlichen Bohrplätze für die Sondierbohrungen haben einen Flächenbedarf von rund 40 Aren. Dieser Platzbedarf umfasst alle Einrichtungen inklusive Parkplätze, Lärmschutz­einrichtungen sowie Aushub­depots. Je nach eingesetztem Typ wird das Bohrgerät eine Höhe von zirka 15 bis 30 Meter haben.

Dauer der Sondierbohrungen
Die Einrichtung des Bohrplatzes und der Aufbau der Bohranlage werden zirka 3 Monate beanspruchen. Der eigentliche Bohrbetrieb mit den entsprechenden Testarbeiten im Bohrloch wird einige Monate bis zu einem Jahr dauern.

Umweltbelastung und Verkehr
Die Sondierbohrungen müssen 24 Stunden pro Tag und 7 Tage pro Woche betrieben werden. Während Aufbau und Betrieb, abhängig vom notwendigen Aushub, ist mit einem kurzfristig erhöhten Verkehrs­aufkommen von maximal 40 LKW Fahrten am Tag zu rechnen. Während des normalen Betriebs des Bohrplatzes wird sich der Verkehr auf zirka 25 LKW Fahrten pro Woche reduzieren. Die Fahrten werden in der Regel bei Tag stattfinden.

Kein Fracking
Im Rahmen der Bohr­ und Testarbeiten sind keinerlei Stimulationsarbeiten in den verschiedenen Gesteinsformationen geplant, sodass eine “induzierte Seismizität” weitestgehend ausgeschlossen werden kann.

Hier fanden schon früher Sondierbohrungen statt:

  • Böttstein       1501 Meter (1982 bis 1983)
  • Weiach          2482 Meter (1983)
  • Riniken         1801 Meter (1983 bis 1984)
  • Schafisheim 2006 Meter (1983 bis 1984)
  • Leuggern     1689 Meter (1984 bis 1985)
  • Siblingen     1522 Meter (1988 bis 1989)
  • Benken         1007 Meter (1998 bis 1999)

>>> Bohrungsdatenbank ansehen: http://www.nagra.ch/de/bohrungen.htm

Sachplan geologische Tiefenlager: Namensänderung Standortgebiet

Damit der Aargau und der Kanton Zürich identisch behandelt werden, soll das Standortgebiet “Jura Ost” neu als “Aargau Nordost” bezeichnet werden. So muss sich auch der Kanton Jura nicht mehr betroffen fühlen.

Die Nagra hat im Dezember 2014 dem Bund die Standortgebiete Zürich Nordost und Jura Ost für die weitere Untersuchung zur Lagerung des Atommülls vorgeschlagen. Von diesem Vorschlag wurden sowohl die Bevölkerung, die Regionalkonferenzen als auch die Behörden überrascht.

Die Evaluation konzentriert sich auf je einen möglichen Standort in den Kantonen Zürich und Aargau. Das ist insofern nachvollziehbar als die AXPO, deren Aktienmehrheit bei den Kantonen Zürich und Aargau liegt, auch einen hohen Anteil der hochradioaktiven Abfälle produziert. Störend beim kommenden Auswahlverfahren sind die Namen der vorgeschlagenen Standortgebiete: „Jura Ost“ ist weder eine geographische noch eine nachvollziehbare Bezeichnung.

Der Verein Attraktiver Standort Bözberg-West verfolgt und kommentiert die Aktivitäten rund um den Bözberg mit Interesse. Wir halten fest, dass keine noch so künstliche Namensgebung für den Bözberg darüber hinwegtäuschen kann, dass ein mögliches geologisches Tiefenlager eben unter den Bözberg und die darüber liegende Gemeinde Bözberg zu liegen kommt.

Damit der Aargau und der Kanton Zürich identisch behandelt werden, schlagen wir vor, das Standortgebiet „Jura Ost“ neu als „Aargau Nordost“ zu bezeichnen. Damit ist der Verschleierung Genüge getan, Verursacher und Verantwortliche für den Atommüll werden genannt und der Kanton Jura muss sich nicht mehr betroffen fühlen.

Ein entsprechender Antrag wurde gestern dem Bundesamt für Energie BFE zugestellt.

Links:
Erster Infoanlass für die Bevölkerung zum Sachplan Tiefenlager im Kanton Aargau
http://boezbergblog.ch/infoanlass-thema-tiefenlager-in-bozen-sachliche-diskussion-auf-personlicher-ebene-schafft-vertrauen/

Medienmitteilung Namensänderung “Aargau Nordost”

Weitere Artikel in diesem Blog zum Thema Tiefenlager.

 

Juraost bleibt im Rennen

Die Nagra hat gemäss den Vorgaben des Sachplans und des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI) die Standortgebiete aus der Etappe 1 untersucht und sicherheitstechnisch verglichen. Als Resultat werden die Standortgebiete Zürich Nordost und Jura Ost für die weiteren Untersuchungen für Etappe 3 des Sachplans vorgeschlagen.

15_02_02_Geologische_Standortgebiete

Die Standortgebiete Zürich Nordost und Jura Ost weisen für ein SMA-Lager im die günstigsten Bedingungen auf.

15_02_03_Tabelle

Wie geht es weiter?

Das BFE hat die Berichte der Nagra mit den Vorschlägen der Standortgebiete für Etappe 3 Anfang 2015 veröffentlicht. Es folgt die fachtechnische Prüfung durch die Behörden, bevor alle Unterlagen 2016 in eine breite öffentliche Anhörung gehen. Voraussichtlich 2017 entscheidet der Bundesrat über die Aufnahme der Vorschläge der Nagra in den Sachplan. Für Etappe 3 werden die vorgeschlagenen Standortgebiete mittels 3D-Seismik und Sondierbohrungen vertieft untersucht. Die Nagra gibt gestützt auf diese erdwissenschaftlichen Untersuchungen gegen 2020 bekannt, für welche Standortgebiete sie Rahmenbewilligungsgesuche für ein HAA- und ein SMA Lager oder ein Kombilager ausarbeiten wird. Danach reicht die Nagra die Rahmenbewilligungsgesuche voraussichtlich 2022 ein.

Für die weitere Konkretisierung ist erneut eine Zusammenarbeit mit den Standortkantonen, Regionen und Gemeinden vorgesehen. Es folgen wieder eine behördliche Prüfung, eine breite öffentliche Anhörung und der Bundesratsentscheid, der zirka 2027 erwartet wird. Das Parlament muss diesen Entscheid genehmigen. Der Parlamentsentscheid wiederum untersteht dem fakultativen Referendum. Sofern dieses ergriffen wird, entscheidet das Schweizer Stimmvolk etwa 2029 über die Standorte für geologische Tiefenlager.
(Quelle: Nagra)

15_02_05_SMAHAALager

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeitplan Tiefenlager: Provisorische Standortwahl wird 2020 erwartet

Das Bundesamt für Energie (BFE) teilt mit, dass der Abschluss der Standortwahl mit rechtskräftiger Rahmenbewilligung wegen der Komplexität und Pionierhaftigkeit des Verfahrens 10 Jahre länger als geplant dauert.

Der Zeitplan sieht nun aktualisiert so aus:

Zeitplan_Realisierung_Tiefenlager_SMA_800px

Was geschieht jetzt? Wie geht’s weiter?

Nagra schlägt dieses Jahr 6 Standortgebiete vor, welche weiter untersucht werden sollen. Ab Mitte 2015 sind seismische Messungen vorgesehen. Weitere Bohrungen sollen an 2017 stattfinden.